Dauerbaustelle und Verunsicherung in der Adolf-Miersch-Siedlung

Laut Auskunft des Magistrats verfolgt die Nassauische Heimstätte (NH) umfangreiche Nachverdichtungs- und Aufstockungspläne in der Adolf-Miersch-Siedlung in Niederrad. Das betrifft die Jugenheimer Straße, Adolf-Miersch-Straße und die Melibocusstraße. Hinzu kommen Modernisierungsmaßnahmen, die bereits jetzt in einzelnen Blöcken durchgeführt werden. Dazu Eyup Yilmaz, planungs- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Den Mieter*innen drohen Mieterhöhungen von 100 bis 200 Euro. Solche Mieterhöhungen nach Modernisierungen sind für viele Mieter*innen nicht bezahlbar. Energetische Modernisierungen sind angesichts der Klimakrise notwendig, dürfen jedoch nicht zulasten der Mieter*innen umgelegt werden. Die Modernisierungen stellen aber nicht die einzigen Belastungen dar. Mindestens 93 neue Wohnungen werden in der Adolf-Miersch-Siedlung entstehen. Die Antwort des Magistrats macht deutlich: Hier entsteht ein riesiges Modernisierungs- und Nachverdichtungsprojekt der NH. Das bedeutet nichts Gutes für Mieter*innen, denn sie müssen für die kommenden Monate und Jahre unter einer Dauerbaustelle leiden.“

Zur künftigen Mietpreisentwicklung kommentiert Yilmaz: „Durch die Aufstockungen hat die NH keine Grundstückkosten für den Neubau zu zahlen. Das bedeutet, dass die Baukosten für die neugebauten Wohnungen viel geringer ausfallen als beim klassischen Neubau. Trotzdem agiert die NH hier gewinnorientiert und baut in der Siedlung Mittelstandswohnungen von Preisen zwischen 8,50 – 10,50 €/qm und freifinanzierte Wohnungen von Preisen bis zu 13,50 €/qm. Es wäre angemessen, dass Bestandsmieten durch Aufstockung sinken. Stattdessen werden sie perspektivisch steigen, da der Mietspiegel durch teure Neubauwohnungen nach oben getrieben wird. Die jetzt noch niedrigen Bestandsmieten von etwa 6-7 €/qm in der Adolf-Miersch-Siedlung sind in Gefahr. Zudem erhöht sich durch Aufstockung die Gesamtanzahl der Wohnungen und somit die Anzahl der Parteien, durch die die Nebenkosten geteilt werden. Das ist ein weiteres Argument dafür, dass die Mietkosten eigentlich sinken sollten.“

Nachverdichtungs- und Modernisierungspläne müssen kritisch hinterfragt werden: „Für die Menschen in der Siedlung bedeutet Aufstockung keine Verbesserung der Wohnqualität, sondern im Gegenteil: Baustellen, Lärm, Dreck und krankmachenden Stress. Hinzu kommt langfristig keine Mietpreisentspannung, sondern Mieterhöhungen. Wir fordern den Magistrat und OB Feldmann auf, die NH dazu zu verpflichten, sozial und bezahlbar zu bauen, damit Menschen vor Gentrifizierung und Verdrängung geschützt werden“, so Yilmaz abschließend.

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Fadenscheinige Argumente gegen die Verkehrswende

Kurz vor Weihnachten hat die Stadtregierung noch ein Geschenk unter den Frankfurter Weihnachtsbaum gelegt. Genauso dürr wie Gretel’s Äste kommen allerdings auch die paar Sätze daher, mit denen der Magistrat den Begriff „Parkdruck“ definiert. Dazu Daniela Mehler-Würzbach, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Mit dem fadenscheinigen Argument eines hohen Parkdrucks werden reihenweise Maßnahmen der Verkehrswende verhindert. So wird beispielsweise immer wieder die Umwandlung von Parkplätzen in öffentlichen Raum vereitelt. Das muss ein Ende haben, denn der Verkehrsbereich muss seinen Beitrag für den Klimaschutz und die sich verändernde Mobilität in Städten leisten!“

Aus diesem Grund habe DIE LINKE. im Römer im Juni dieses Jahres in Zusammenarbeit mit dem ADFC eine Anfrage an den Magistrat gerichtet, wie der ominöse Parkdruck erhoben werde, ob es Vergleichszahlen anderer Städte und Kommunen gebe und ob bei der Prüfung von Maßnahmen auch die Platzbedarfe anderer Verkehrsformen gewürdigt werde. „Die nun vorliegende Antwort des Magistrats ist äußerst ernüchternd und es stellt sich schon die Frage, warum der Magistrat für so ein paar dürftige Sätze fast ein halbes Jahr benötigt hat. Erwartet hatten wir eine sattelfeste Definition des Parkdrucks, abgeleitet aus eindeutig festgelegten Messwerten und Kenndaten der Verkehrsbeobachtung. Jetzt lernen wir, dass die Ermittlung des Parkdrucks lediglich durch Inaugenscheinnahme ermittelt wird. Letztlich ist damit der behördlichen Willkür Tür und Tor geöffnet“, so Mehler-Würzbach weiter.

Die Verkehrswende dürfe nicht am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern. Mehler-Würzbach abschließend: „Den drohenden Parksuchverkehr ins Feld zu führen, ist nicht mehr zeitgemäß. Zukünftige Verkehrsentwicklung muss den Platzbedarf von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden und die Belastung der Anwohnenden durch Abgase und Lärm des motorisierten Verkehrs zu Gradmessern machen. Die im Parkdruck zum Ausdruck kommende nur ,gefühlte Stellplatzbelegung‘ darf die Verkehrswende nicht weiter blockieren.“

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Fahrscheine müssen bar bezahlbar bleiben

Aus der Antwort des Mobilitätsdezernenten Majer auf eine Anfrage der verkehrspolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer, Daniela Mehler-Würzbach, geht hervor, dass die VGF eine weitreichende Umgestaltung ihrer aktuell 600 Fahrscheinautomaten plant. In der Antwort heißt es: „Im Ergebnis sind von der VGF für eine aus Kundensicht bedarfsgerechte und optimale Ausstattung insgesamt 473 Ticketautomaten, mit 355 vollausgestatteten Geräten und 118 Geräten in vereinfachter Ausführung (rein bargeldlos) als notwendig ermittelt worden“. Mehler-Würzbach dazu: „Dass im Rahmen der Erneuerung bis 2023 so viele Automaten wegfallen sollen, halte ich für problematisch.“ Natürlich sei es wichtig, dass die Geräte modernisiert würden, allerdings müsse der öffentliche Nahverkehr möglichst niedrigschwellig gestaltet sein.

 

„Die Einführung von ‚vereinfachten‘ Ausführungen der Automaten bedeutet nichts anderes als eine Umrüstung für ausschließlich bargeldloses Zahlen. Ich lehne es entschieden ab, das Bezahlen mit Bargeld im öffentlichen Nahverkehr abzuschaffen. Öffentliche Verkehrsmittel müssen für alle nutzbar sein. Es haben aber nicht alle eine Bankkarte, zum Beispiel Kinder und Jugendliche. Es haben auch nicht alle ein Smartphone, zum Beispiel viele Senior*innen. Es wird auf absehbare Zeit weiterhin Personen geben, die darauf angewiesen sind, mit Bargeld zu zahlen. Diese Menschen dürfen nicht vom öffentlichen Nahverkehr ausgeschlossen werden.“

 

Im Zusammenhang mit ihrer Forderung nach einem Nulltarif im Nahverkehr und datenschutzrechtlichen Bedenken betont Mehler-Würzbach: „Solange der öffentliche Nahverkehr noch nicht fahrscheinlos ist, muss an allen Standorten dafür gesorgt werden, dass auch in bar gezahlt werden kann. Die soziale Frage betrifft nicht nur jene Menschen, die einen Fahrschein nicht unbar kaufen können, sie betrifft auch alle, die das nicht wollen. Datenspurlose Fortbewegung muss im öffentlichen Nahverkehr weiterhin möglich sein. Auch deshalb muss Barzahlung in Zukunft der Standard bleiben.“

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Bescherung zu Weihnachten: Sozialbindungen in der Ladengalerie fallen aus

Am 31. Dezember 2021 laufen die Sozialbindungen von 55 der 157 Wohnungen in der Bockenheimer Ladengalerie aus. Bisher ist eine Verlängerung der Bindungen nicht in Sicht. Der Magistrat hat auf die Frage der LINKEN (Frage Nr.: 368) vom 9. Dezember 2021 zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen Eigentümer und Stadt Frankfurt geantwortet. Dazu Eyup Yilmaz, planungs- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„In nur wenigen Tagen laufen die Sozialbindungen in der Ladengalerie aus. Was das bedeutet, haben wir in Frankfurt schon oft gesehen: Ohne Sozialbindungen drohen Mieterhöhungen nach Mietspiegel und noch gravierendere Mieterhöhungen nach Modernisierungen. Das ist für viele Mieter*innen nicht bezahlbar. Bis jetzt gibt es für die Mieter*innen der Ladengalerie keinerlei Klarheit bezüglich der Sozialbindungen. Obwohl der Magistrat behauptet, momentan mit dem Eigentümer im Gespräch zu sein, gibt es keine Transparenz über den Inhalt und Stand der Verhandlungen. Mieter*innen mit dieser inhaltslosen Antwort derart hinzuhalten, grenzt an Täuschung, denn es wird Hoffnung suggeriert, dass die wertvollen Sozialbindungen erhalten bleiben. Mit jedem Tag aber sinkt diese Hoffnung.“

Dass der Eigentümer darum gebeten wird, auf Mieterhöhungen zu verzichten, solange die Gespräche andauern, mindere den Verdrängungsdruck nicht. Yilmaz kritisiert: „Die Vergangenheit, beispielsweise in der Zoopassage oder in der Waldschmidtstraße, hat mehrfach gezeigt, dass sogenannte ‚Verhandlungen‘ ins Leere liefen und keinen Schutz vor Mieterhöhungen zur Folge hatten. Bis zur letzten Sekunde wird seitens der Stadt der Eindruck vermittelt, dass Verhandlungsgespräche geführt würden, um dann der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass diese zu keinem positiven Ergebnis für die Mieter*innen geführt haben. Das ist nicht nur enttäuschend, sondern angesichts der finanziellen Belastung existenzgefährdend. Diese Kultur der Versprechungen verhindert Gentrifizierung und Verdrängung nicht.“

Langfristig müsse die Stadt den Druck auf das Land ausüben, um das Wohnraumförderungsgesetz zu ändern: „Wir brauchen unbefristete Bindungen im geförderten Wohnungsbau. Einmal sozial gebaut, soll die Sozialbindung für immer bestehen bleiben. Das ist in Frankfurt dringend notwendig“, so Yilmaz abschließend.

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Frauenverachtendes Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts

Angesichts des am 16.12.21 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt, mit dem den Einwänden von militanten Abtreibungsgegnern gegen Auflagen der Stadt bei Mahnwachen vor der Beratungsstelle „pro familia“ Recht gegeben wurde, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer Monika Christann:

„Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat sich auf die Seite der frauenfeindlichen Abtreibungsgegner geschlagen und billigt damit, dass nach wie vor schwangere Frauen*, welche aus verschiedensten wichtigen Gründen einen Schwangerschaftsabbruch erwägen und deswegen die gesetzliche Zwangs-Beratung aufsuchen müssen, vor Beratungsstellen „Spießruten laufen“ müssen, stigmatisiert und psychisch drangsaliert werden.“

Vor 150 Jahren sei im preußischen Strafgesetzbuch die Frauenunterdrückung mit dem § 218 festgelegt und von den Nazis durch den § 219 a ergänzt worden.
Inzwischen gebe es die Bestimmungen des Grundgesetzes und die internationalen Verpflichtungen u. a. durch das Abschlussdokument der UN-Weltbevölkerungskonferenz 2019 in Nairobi. Dieses gestehe allen Frauen ein uneingeschränktes Recht auf Familienplanung und gesundheitlich sichere und schonende Schwangerschaftsabbrüche zu, wenn die Schwangere es wünsche.

Christann kommentiert das Frankfurter Urteil:

„Wir rügen das Frankfurter Verwaltungsgericht wegen des frauen*verachtenden Urteils. Offenbar konnte es sich einerseits nicht von der Denkweise des 19. Jahrhunderts frei machen; andererseits hat es nicht gewürdigt, dass neben dem zweifelsfrei wichtigen Versammlungsrecht des Grundgesetzes auch andere, in diesem Fall grundgesetzliche Rechtsgüter – nämlich die Unversehrtheit des Körpers, zu der auch die Unverletzlichkeit der Psyche gehört, und das allgemeine Persönlichkeitsrecht – abgewogen werden müssen.“

Das Frankfurter Gericht habe nicht die Argumentation des Karlsruher Verwaltungsgerichts vom 12.05.2021 in vergleichbaren Fällen berücksichtigt. Dieses hatte die Klage von militanten Abtreibungsgegnern gegen die Auflagen der Stadt abgewiesen, weil es eine Abwägung von grundgesetzlichen Rechtsgütern wie Versammlungsrecht einerseits und allgemeines Persönlichkeitsrecht und Unversehrtheit des Körpers andererseits vorgenommen und daher die Auflagen der Verwaltung gebilligt hatte. Meinungsfreiheit rechtfertige auch nicht den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Die Auflagen sehen auch für zukünftige vergleichbare Fälle vor, dass Mahnwachen und Gebete nur außerhalb der Öffnungszeiten von „pro familia“ bzw. außer Sichtweite der Beratungsstelle stattfinden dürfen, um die ratsuchenden Schwangeren vor Stigmatisierung, Gehsteigbelästigungen und ggf. psychischen Schäden zu schützen. Außerdem solle dadurch eine möglichst unvoreingenommene Entscheidung der Schwangeren gewährleistet werden.

„Politisch ist dringend Handlung geboten.“ so Christann. „Wir fordern die Ordnungsdezernentin Annette Rinn auf, Rechtsmittel gegen das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts vom 16.12.21 einzulegen. Auf Landesebene hatte Die Linke-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine „Bannmeile“ rund um die Beratungsstellen vorsah. Dieser wurde jedoch von der Hessischen Regierung vom Tisch gewischt. Das rächt sich jetzt, denn die Verordnung der Landesregierung reicht wie befürchtet nicht aus. Auf Bundesebene ist endlich der § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die beabsichtigte Entfernung des § 219 a laut Ampel-Koalitionsvertrag reicht keinesfalls aus. Solange der § 218 StGB besteht, wird es weiterhin eine Frauenunterdrückung mit teils tödlichen Folgen geben. Der berüchtigte Kleiderbügel als Abtreibungsinstrument der Verzweiflung muss bald der Vergangenheit angehören. Für das wachsende Frankfurter Bündnis für Frauenrechte gibt es wieder viel zu tun, um den Frauen*feind*innen die Stirn zu bieten.“

Hinweis: AZ des Karlsruher Verwaltungsgerichtsurteils vom 12.05.21: 2 K 5046/19

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Musikbunker bleibt vorerst – doch wie genau geht’s weiter?

Der Musikbunker am Marbachweg soll laut Kulturdezernentin Hartwig und mündlicher Zusage der BImA den rund 50 Musiker*innen maximal für weitere drei Jahre als Proberaum erhalten bleiben. Eine sehr erfreuliche Nachricht, die zeigt, dass linke Kommunalpolitik wirkt und der Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer als erster wichtiger Anstoß zum Erhalt des Kulturorts beigetragen hat. Trotz des Erfolgs sind zentrale Fragen noch ungeklärt. Michael Müller, Fraktionsvorsitzender und kulturpolitischer Sprecher der LINKEN, hat Musikschaffende vor Ort besucht:

„Die Erleichterung bei den Kulturschaffenden ist deutlich spürbar. Wir freuen uns, mit unserer Initiative im Kulturausschuss zumindest verhindert zu haben, dass sie nun mit ihrem Musikequipment auf der Straße stehen. Aber die Unsicherheit über ihre Situation bleibt, da sie noch mit leeren Händen dastehen.“

Die Musiker berichten, dass sie weder eine schriftliche Erklärung der BImA noch eine Vertragsverlängerung erhalten haben. Müller dazu: „Die BImA hat den Vermietern zum Ende des Jahres gekündigt und den Mieter*innen aber weitere drei Jahre zugesagt. Diesen Worten müssen jetzt konkrete Taten folgen. Damit den Musiker*innen wirklich eine Perspektive geboten wird, muss die BImA zeitnah direkt mit ihnen in Kontakt treten und neue Mietverträge abschließen. Sonst ändert sich für sie gar nichts.“

Darüber hinaus fordert Müller: „Die Stadt sollte ihre Bemühungen intensivieren, den Bunker am Marbachweg im Rahmen der geltenden Erstzugriffsmöglichkeit von Gebietskörperschaften und der Verbilligungsrichtlinie (VerbR 2018) beim Verkauf von bundeseigenen Flächen zu erwerben. Nur so können die teils massiven technischen Einbauten der Musiker*innen weiter genutzt werden. Das wäre bei dem geplanten Umzug in einen anderen Bunker nicht der Fall. Die Aussagen der BImA, die weiterhin auf eine Verwertbarkeit des Filetgrundstücks abzielen, konterkarieren die Bemühungen für eine dauerhafte kulturelle Nutzung.“

Müller abschließend: „Dabei gibt es kluge Ideen der Kulturschaffenden für eine langfristige Sicherung des Musikbunkers als kulturellen Ort. Sehr begrüßenswert ist die Initiative, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, der den Bunker direkt von der BImA mietet. Es gibt Konzepte, den Bunker in ein Kulturzentrum weiterzuentwickeln mit einem vielfältigeren Angebot, das auch Ausstellungen und öffentliches Kulturprogramm beinhalten soll. Das sind kreative Impulse, welche die Frankfurter Kulturlandschaft dringend braucht.“

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Kein Einzelfall: ABG Holding vertreibt Mieter*innen

Mieterin Sonja Schmidtke führt seit 17 Monaten einen Streit mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding. Sie soll mitten in der Corona-Pandemie aufgrund von Mietschulden ihre Wohnung verlassen. Sie erhielt insgesamt zwei fristlose Kündigungen und hatte zudem mit Baulärm und fehlendem Warmwasser zu kämpfen. Die Mieterin hat eine Schwerbehinderung und ernste psychische Erkrankungen. Dazu Eyup Yilmaz, planungs- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Dass die ABG Menschen rauswirft trotz ihrer öffentlichen Bekundungen, wegen Corona niemanden vor die Tür zu setzen und individuelle Lösungen zu finden, ist ein Skandal. Das Beispiel von Sonja Schmidtke ist dabei kein Einzelfall: Rein juristische Argumente vorzuschieben, dient hier als vorgeschobener Grund, um unliebsame Mieter*innen loszuwerden. Und dass, obwohl hier offensichtlich eine soziale Härte bei der Mieterin vorliegt, die suizidgefährdet ist. Zudem wurden eine Ratenzahlung sowie eine Stundung der Mieten trotz Zahlungsschwierigkeiten abgelehnt. Das sind desaströse Verhältnisse für eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, die sich auf die Fahnen schreibt, Wohnraum für alle bereitzustellen.“

Yilmaz kritisiert die rücksichtslose Geschäftspraxis der ABG: „Niemand sollte bei einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft das Dach über dem Kopf verlieren. Die ABG hat ganz klar einen sozialen Auftrag zu erfüllen. Sie muss nicht nur dafür sorgen, dass Menschen eine angemessene Wohnung finden, sondern sie auch dauerhaft behalten. Die ABG lässt jährlich über 100 Haushalte zwangsräumen und gefährdet dadurch Existenzen. Kündigungen und Zwangsräumungen haben bei öffentlichen Unternehmen nichts zu suchen. Sie müssen in der Pandemie, aber auch darüber hinaus, verhindert werden.“

Es bedürfe eines grundlegenden Wechsels bei der ABG: „Dass die Mieterin nach all den Schikanen aufgibt und das Land verlässt, ist trauriges Ergebnis eines zutiefst ungleichen Kampfes. Wir fordern Oberbürgermeister Feldmann als Aufsichtsratsvorsitzender der ABG und die neue Koalition auf, die ABG Holding in die Pflicht zu nehmen, sich nicht nur auf den Bau geförderter Wohnungen zu konzentrieren, sondern um jeden Preis zu verhindern, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Da die ABG zu 100 Prozent in städtischer Hand ist, liegen die Handlungsmöglichkeiten auf dem Tisch. Es fehlt nur am politischen Willen“, so Yilmaz abschließend.

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Geförderte Wohnungen als Lärmschutzwand am Rebstock

In Bockenheim hat der Bau von etwa 950 Wohnungen zwischen der Autobahn 648 und der Leonardo-da-Vinci-Allee begonnen. Davon werden 30 Prozent geförderte Wohnungen entstehen. Am Rebstockgelände werden 550 Wohnungen von der ABG Holding gebaut. Die restlichen, größtenteils Eigentumswohnungen werden von der Immobilientochter der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) und Saphire Immobilien Investment entwickelt. Dazu Eyup Yilmaz, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Wieder entsteht in Frankfurt eine Siedlung nach altbekanntem Muster: Die stadteigene ABG Holding baut mit privaten Immobilienkonzernen Wohnungen mehrheitlich im hochpreisigen Segment. Dabei entstehen kaum geförderte Wohnungen. Wie kann es sein, dass eine Gesellschaft, die zu 100 Prozent im städtischem Eigentum ist, gemeinsam mit Investoren entwickelt, die wie die LBBW laut Satzung keine geförderten Wohnungen errichten darf? Die ABG kommt ihrem eigenen Anspruch ‚Garant für bezahlbare Mieten‘ bei Weitem nicht nach. Sie geht stattdessen mal wieder auf Kuschelkurs mit gewinnorientierten Wohnungsunternehmen und setzt nur das Nötigste um. Wir fordern den Magistrat auf, dafür zu sorgen, dass die ABG ausschließlich Sozial- und bezahlbare Wohnungen baut. Außerdem darf Wohnungsunternehmen, die keinen geförderten Wohnraum schaffen, kein öffentlicher Grund und Boden zur Verfügung gestellt werden.“

Yilmaz weiter: „Dass ein Großteil der ABG Wohnungen direkt an der lauten Autobahn gebaut werden, ist eine Verhöhnung einkommensschwacher Mieter*innen, die als Lärmschutzwand hinhalten müssen. Es ist nicht nur ein Skandal, dass weder die LBWW noch Saphire Immobilien Investment eine einzige geförderte Wohnung bauen, sondern auch, dass die Interessen wohlhabender Bewohner*innen mehr Wert sind als jener mit Wohnberechtigungsschein. Einkommensschwache Menschen auf diese Weise abzuwerten, ist unfair und unsozial. Auch sie haben ein Recht auf lebenswertes Wohnen!“

Yilmaz kritisiert den geringen Anteil an Sozialwohnungen von lediglich15 Prozent: „In Frankfurt werden dringend Sozialwohnungen benötigt. Stattdessen konzentriert sich die ABG auf den Bau von Mittelstandswohnungen und frei finanzierten Mietwohnungen mit Preisen zwischen 8,50 bis 10,50 Euro bzw. 12 bis 15 Euro pro Quadratmeter, die für viele Menschen in der Stadt nicht bezahlbar sind. Das ist den 22.832 Menschen in Frankfurt absolut nicht vermittelbar, die in Frankfurt dringend auf eine Sozialwohnung-warten.“

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Transparenzsatzung – Rede von Monika Christann

Rede Monika Christann/DIE LINKE. in der Stadtverordnetenversammlung 09.12.21 zu NR 193 Transparenzsatzung

Frau Vorsteherin, werte Stadtverordnete,

zunächst muss ich erst einmal der Koalition und den federführenden Grünen eine Rüge erteilen. Die „Transparenzsatzung“ ist nicht das erste Mal Thema in einer Stadtverordnetenversammlung. Es stehen auch keine Fristen an, welche eine Dringlichkeit ggf. gerechtfertigt hätten. Auch auf Landesebene ist man noch weit davon entfernt, zu einem Open Source-Gesetz zu kommen, in dem auch die Kommunen berücksichtigt sind.

Am 2. Dezember – vor genau sieben Tagen –  wurde der Koalitionsantrag NR 193 geschrieben und frühestens noch am selben Tag eingereicht. Bereits am Montag sollten wir im Ausschuss „Personal, Sicherheit und Digitalisierung“ der Tischvorlage zustimmen. Die Fraktionen außerhalb der Koalition hatten keine Gelegenheit, den Antrag zu beraten, denn es lag nur das Wochenende dazwischen. Deswegen hatte die Linke um eine Runde Zurückstellung gebeten, weil es zum Antrag Beratungsbedarf gibt und eine Transparenzsatzung weitreichende Folgen für die Bürger*innen Frankfurts hat. Der Beratungswunsch wurde aber einfach mal so vom Tisch gewischt. Mit Koalitionsmehrheit wurde der Antrag im Ausschuss trotz fehlender Dringlichkeit beschlossen. Das ist ein höchst undemokratisches Verhalten, weil es die parlamentarische Willensbildung verhindert und ein Ausdruck von einer „Arroganz der Macht“ ist. Ich fordere die Koalition auf, insbesondere die in der Sache federführenden Grünen, dass diese Art von Verhinderung der inhaltlichen Auseinandersetzung zukünftig unterbleibt. Das ist nicht nur ein schlechter Politikstil, sondern eben auch höchst undemokratisch. Und es ist auch moralisch verwerflich, weil die Koalition in allen Ausschusssitzungen sich immer das Recht nimmt, Vorlagen der Oppositionsparteien zurückzustellen, weil sie noch Beratungsbedarf hätte- monatelang und wie in der letzten Wahlperiode sogar jahrelang. Dieses mit „zweierlei Maß-messen-Handeln“ ist verwerflich und unerträglich.

Nun wird gesagt werden: Ist doch alles gar nicht so schlimm; ihr habt ja immer noch bei der Vorlage des Satzungsentwurfs die Möglichkeit, euch zu äußern und Änderungswünsche einzubringen. Im Prinzip ist das richtig. Und ist dennoch falsch, denn die Forderungen in NR 193 gehen teilweise in die falsche Richtung und schlagen präjudizierend Pflöcke ein, die man wohl nur schwer wieder rauskriegen kann.

Also: Was muss eine Transparenzsatzung leisten und was sollte sie enthalten?

Wir stimmen der Aussage in der Begründung des Antrags zu, wonach die Informationsfreiheit ein demokratisches Mitgestaltungsrecht für alle Bürger*innen sein muss und dass ein solches Fehlen ein Demokratiedefizit darstellt. Dieser richtige Anspruch kann aber niemals verwirklicht werden, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen.

Zunächst erst einmal muss die „Informationslast“ umgekehrt werden. Die Stadt muss proaktiv alle für die aktive Mitgestaltung der Bürger*innen dienlichen Informationen veröffentlichen und dafür sorgen, dass auch in öffentlichen Räumen, z. B. Bibliotheken, die Daten barrierefrei zugänglich sind. Dabei entfallen viele Antragstellungen auf Auskunft und damit bürokratische Vorgänge. Gleichzeitig entfallen die Kosten, welche ein großes Hindernis für eine Informationsfreiheit für alle Bürger*innen ist. Was nützt eine Transparenzsatzung, wenn es sich nicht alle Bürger*innen, z. B. Hartz-IV-Bezieher*innen, leisten können? Der Antrag 193 enthält aber die Vorgabe von Kostenerstellung. Damit wird die Transparenzsatzung zu einer Satzung für Besserverdienende. Insofern ist auch die Bezugnahme auf die veraltete Transparenzsatzung der Grünen von 2012 völlig daneben.

Einige NGOs, wie z. B. Transparency International, auf die sich die Koalition ja auch bezieht, fordern nicht nur die Kostenfreiheit, sondern auch weitgehende Informationen mit dem Zweck der Bürger*inbeteiligung zur demokratischen Meinungs- und Willensbildung und zur besseren Kontrolle des Regierungshandelns, insbesondere zu Vorgängen der Kommunalen Daseinsvorsorge.

Verschiedene Organisationen, darunter Transparency International, NABU und Weitere fordern nicht nur, dass vor dem Abschluss von Verträgen der Kommunalen Daseinsvorsorge mit Dienstleistern die Informationen mind. vier Wochen im Netz stehen. Es wird auch gefordert (ZitatJ) „Ebenfalls erfasst ist die Übertragung von Eigentum, Besitz, eines Erbbaurechts oder einer Dienstbarkeit an einer Sache, die zu einer Daseinsvorsorge gehört, wenn die Übertragung die dauerhafte Erbringungen der Daseinsvorsorgeleistung ermöglichen soll.“* (Zitatende) Oder Informationen über Zuwendungen, Spenden, Darstellungen für jährliche Vergütungen und Nebenleistungen für Leitungsebenen; um nur mal einige Beispiele zu nennen, die wahrscheinlich bei einigen hier Anwesenden das Blut in Wallung bringen.

Das sind übrigens Daten, die in Estland schon seit Jahren veröffentlicht sind. Diese Daten sind dort allen frei zugänglich.

Im Antrag fehlen auch noch wesentliche Dinge wie eine Kontrollstelle, die ggf. gegen die Stadtregierung einschreiten kann; und überhaupt die Durchsetzung eines Rechtsanspruchs und noch einiges Andere mehr.

Liebe Koalition und insbesondere liebe Grüne: Ihr wolltet mit Gewalt und Rücksichtslosigkeit unbedingt den Antrag NR 193 durchboxen. Dann müsst ihr euch auch jetzt gefallen lassen, dass wir euch in breiter Öffentlichkeit den Spiegel vorhalten, undemokratisch gehandelt zu haben, und vor allen Dingen auch, dass noch wesentliche inhaltliche Mängel bestehen.

Damit keine Missverständnisse entstehen: Natürlich unterstützt Die Linke eine Transparenzsatzung für die Stadt; aber nicht mit den geplanten Mängeln!

Zitiert aus „Satzungsempfehlung für Transparenz und Informationsfreiheit in den Kommunen Nordrhein-Westfalen (Transparenzsatzung)“; Gemeinsames  Papier von „Bund der Steuerzahler Nordrhein-Westfalen e. V.“, „Mehr Demokratie!“, NABU Nordrhein-Westfalen“, Transparency Deutschland e. V.“

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