In diesem Jahr markiert der 27. Februar den Tag, bis zu dem erwerbstätige Frauen* im Januar und im Februar in der Summe umsonst gearbeitet haben, weil die Lohnlücke zwischen Männern* und Frauen* in Deutschland immer noch durchschnittlich bei 16 % liegt.
„Jedes Jahr“, konstatiert die frauenpolitische Sprecherin der Linken im Römer, Monika Christann, „erinnern wir an die fortwährende Tatsache der Lohnungerechtigkeit. Ich sehe keine Bestrebungen des Staates, seinen Pflichten gemäß Art. 3 Abs. 2 Grundgesetz nachzukommen und aktiv an der Beseitigung der Ungleichheiten zu Lasten der Frauen* zu arbeiten. Im Gegenteil: Alle einschlägigen Vorschriften – z. B. von der EU-Gesetzgebung – werden seit Jahrzehnten von den männlich dominierten Parlamenten und den jeweiligen Koalitionen missachtet. Weder gibt es Maßnahmen, das Prinzip der gleichen Bezahlung für gleiche oder gleichwertige Arbeit durchzusetzen noch wird Transparenz hergestellt. Das aktuelle deutsche Entgelttransparenzgesetz hat sich wie vorausgesagt als zahnloser Tiger erwiesen, denn die Unternehmen haben keine wirksamen Sanktionen zu befürchten. Aktuell tut sich die Bundesregierung schwer, die EU-Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht zu überführen. Viel Zeit hat sie nicht mehr, denn bis Juli 2026 muss dies erledigt sein. Stattdessen hat die Bundesministerin Karin Prien erst einmal eine Kommission eingesetzt. Warum eigentlich? Denn das Ziel ist doch eindeutig: Gleiches Geld für gleiche und gleichwertige Arbeit ist Pflicht! Ebenso die Pflicht der Unternehmen, die Bezahlung für die ausgeschriebenen Jobs zu veröffentlichen. Wenn Karin Prien sagt, die EU-Richtlinie solle „bürokratiearm“ umgesetzt werden, hat das m. E. nichts Gutes zu bedeuten. Es wird wohl weiterhin an der Maxime der Lohnungleichheit festgehalten werden.“
Christann weiter: „Die strukturellen Ungleichheiten werden weiter bestehen, solange wir es weiter hinnehmen, dass die Arbeit am und für Menschen schlechter bewertet und bezahlt wird als die mit Maschinen. Deswegen müssen wir nicht nur die EU-Entgelttransparenzrichtlinie und ihre Anwendung auch in Deutschland unterstützen, sondern es auch einfordern, dass die Eingruppierungssysteme sowohl in Privatunternehmen als auch im Öffentlichen Dienst durch Prüfinstrumente wie „eg-check“ – inzwischen auch von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes empfohlen – auf Diskriminierung von Frauen*n untersucht werden. Ich fordere auch die Tarifpartner ausdrücklich auf, ihre auf Rollenklischees basierenden Eingruppierungssysteme an tatsächliche Leistungen von frauentypischen und unterbezahlten Arbeitsleistungen Tätigkeiten anzupassen.“
Der VdK Hessen-Thüringen veranstaltet am 27.02.26 von 12 bis 13:45 Uhr eine Kundgebung zum Equal Pay Day auf der Hauptwache. Lokalpolitikerinnen sind eingeladen, ihre Statements zum Equal Pay Day abzugeben.
Hinweis: Auf der Homepage der Linken im Römer ist eine Aufzeichnung einer Veranstaltung zur Diskriminierung von Frauen* in Entgeltsystemen zu finden: https://www.dielinke-im-roemer.de/videos/ Video „Schluss mit der Bescheidenheit“.
