Schulen brauchen besseren Infektionsschutz

Der Stadtschüler*innenrat fordert zum Schulbeginn einen besseren Infektionsschutz für den Präsenzunterricht an den Schulen. Dazu erklärt Dominike Pauli, Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Wir unterstützen die Forderungen des Stadtschüler*innenrats ausdrücklich. Die Schulen und auch die Kitas müssen offen bleiben. Daher muss an den Schulen und den Kindertageseinrichtungen alles getan werden, damit die Kinder und Jugendlichen und auch das Lehr- und Betreuungspersonal vor einer Corona-Infektion bestmöglich geschützt sind. Kostenfreie Masken und tägliche Testungen für alle sind ein Muss. Außerdem muss die Farce mit den Luftreinigern in Schulklassen nach knapp zwei Jahren Pandemie nun doch endlich mal ein Ende haben.“

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft Hessen (GEW) erwarte angesichts der Omikron-Variante massive Einschränkungen des Schulbetriebs bis hin zu Schulschließungen.

„Mit Omikron ist ein einfaches ,Weiter so‘ wie vor den Winterferien nicht verantwortbar. Viele Kinder und Jugendliche sind noch nicht geimpft, die Jüngeren in den Kitas können noch gar nicht geimpft werden. Das mutierte Virus aber ist dem letzten Kenntnisstand zufolge wesentlich ansteckender als die vorangegangenen Virusvarianten und grassiert stark unter jungen Menschen. In Ländern, die stark von der Omikron-Variante heimgesucht wurden, sind die Krankenhauseinweisungen von Kindern und Jugendlichen stark angestiegen. Das muss uns ein Alarmzeichen sein, jetzt alles für den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu tun“, so Pauli abschließend.

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LINKE. im Römer ruft zu Gegenprotesten auf

„Querdenker“ haben in Frankfurt zu einer „Protestwoche“ aufgerufen. Dazu erklärt Michael Müller, Vorsitzender der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Es ist eine Minderheit der Bevölkerung, die sich in den sozialen Netzwerken in Frankfurt am Main und anderen Städten zu sogenannten ,Corona-Spaziergängen‘ verabredet. Diese Minderheit aber ist gefährlich. Sie ist rücksichtslos, intolerant und teilweise gewaltbereit. Die zahlreichen bundesweiten Demonstrationen und die Dynamik der Proteste gegen die Corona-Maßnahmen erinnern fatal an die vielen Pegida-Demonstrationszüge zu der Zeit der Krise der Asylpolitik. Es liegt der Verdacht nahe, dass dieselben rechtsradikalen, antidemokratischen Kräfte versuchen, aus der Unzufriedenheit und den Ängsten eines Teils der Bevölkerung Kapital zu schlagen für ihren antidemokratischen Kurs.“

Diese radikale Minderheit verwechsle Egoismus mit Freiheit und handele unverantwortlich. „Gerade vor dem Hintergrund der Omikron-Variante ist es notwendig, sich gemeinsam an Abstands- und Hygieneregeln zu halten und so auch solidarisch zu sein mit den Beschäftigten in den Krankenhäusern, die seit nunmehr fast zwei Jahren im Dauerstress und mit den Folgen der Pandemie ganz konkret jeden Tag beschäftigt sind und Leben retten“, so Müller weiter.

DIE LINKE im Römer unterstütze die Gegenproteste. Gerade auch am kommenden Samstag, an dem die „Querdenker-Szene“ im Nordend zu einer großen Demonstration aufrufe. Müller abschließend: „Von ‚Spaziergängen‘ und ‚rein zufälligen‘ Zusammentreffen kann keine Rede sein. Es sind geplante Aufmärsche, die eine gefährliche Nähe zu Verschwörungstheorien der so genannten Reichsbürgerszene und Antisemitismus haben.  Es ist gut und notwendig, dass sich viele Frankfurter*innen dem entgegenstellen. Denn in der ganzen Debatte darf nicht in den Hintergrund treten, dass die Mehrheit der Frankfurter*innen verantwortungsvoll in der Pandemie handelt, sich und andere durch Impfen und Boostern schützt und die zahlreichen Impfangebote von Vielen angenommen werden.“

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Gratulation zur Hochzeit

Wir gratulieren unserem Fraktionsvorsitzenden Michael Müller zur Hochzeit und wünschen alles Gute!

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Dauerbaustelle und Verunsicherung in der Adolf-Miersch-Siedlung

Laut Auskunft des Magistrats verfolgt die Nassauische Heimstätte (NH) umfangreiche Nachverdichtungs- und Aufstockungspläne in der Adolf-Miersch-Siedlung in Niederrad. Das betrifft die Jugenheimer Straße, Adolf-Miersch-Straße und die Melibocusstraße. Hinzu kommen Modernisierungsmaßnahmen, die bereits jetzt in einzelnen Blöcken durchgeführt werden. Dazu Eyup Yilmaz, planungs- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Den Mieter*innen drohen Mieterhöhungen von 100 bis 200 Euro. Solche Mieterhöhungen nach Modernisierungen sind für viele Mieter*innen nicht bezahlbar. Energetische Modernisierungen sind angesichts der Klimakrise notwendig, dürfen jedoch nicht zulasten der Mieter*innen umgelegt werden. Die Modernisierungen stellen aber nicht die einzigen Belastungen dar. Mindestens 93 neue Wohnungen werden in der Adolf-Miersch-Siedlung entstehen. Die Antwort des Magistrats macht deutlich: Hier entsteht ein riesiges Modernisierungs- und Nachverdichtungsprojekt der NH. Das bedeutet nichts Gutes für Mieter*innen, denn sie müssen für die kommenden Monate und Jahre unter einer Dauerbaustelle leiden.“

Zur künftigen Mietpreisentwicklung kommentiert Yilmaz: „Durch die Aufstockungen hat die NH keine Grundstückkosten für den Neubau zu zahlen. Das bedeutet, dass die Baukosten für die neugebauten Wohnungen viel geringer ausfallen als beim klassischen Neubau. Trotzdem agiert die NH hier gewinnorientiert und baut in der Siedlung Mittelstandswohnungen von Preisen zwischen 8,50 – 10,50 €/qm und freifinanzierte Wohnungen von Preisen bis zu 13,50 €/qm. Es wäre angemessen, dass Bestandsmieten durch Aufstockung sinken. Stattdessen werden sie perspektivisch steigen, da der Mietspiegel durch teure Neubauwohnungen nach oben getrieben wird. Die jetzt noch niedrigen Bestandsmieten von etwa 6-7 €/qm in der Adolf-Miersch-Siedlung sind in Gefahr. Zudem erhöht sich durch Aufstockung die Gesamtanzahl der Wohnungen und somit die Anzahl der Parteien, durch die die Nebenkosten geteilt werden. Das ist ein weiteres Argument dafür, dass die Mietkosten eigentlich sinken sollten.“

Nachverdichtungs- und Modernisierungspläne müssen kritisch hinterfragt werden: „Für die Menschen in der Siedlung bedeutet Aufstockung keine Verbesserung der Wohnqualität, sondern im Gegenteil: Baustellen, Lärm, Dreck und krankmachenden Stress. Hinzu kommt langfristig keine Mietpreisentspannung, sondern Mieterhöhungen. Wir fordern den Magistrat und OB Feldmann auf, die NH dazu zu verpflichten, sozial und bezahlbar zu bauen, damit Menschen vor Gentrifizierung und Verdrängung geschützt werden“, so Yilmaz abschließend.

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Fadenscheinige Argumente gegen die Verkehrswende

Kurz vor Weihnachten hat die Stadtregierung noch ein Geschenk unter den Frankfurter Weihnachtsbaum gelegt. Genauso dürr wie Gretel’s Äste kommen allerdings auch die paar Sätze daher, mit denen der Magistrat den Begriff „Parkdruck“ definiert. Dazu Daniela Mehler-Würzbach, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Mit dem fadenscheinigen Argument eines hohen Parkdrucks werden reihenweise Maßnahmen der Verkehrswende verhindert. So wird beispielsweise immer wieder die Umwandlung von Parkplätzen in öffentlichen Raum vereitelt. Das muss ein Ende haben, denn der Verkehrsbereich muss seinen Beitrag für den Klimaschutz und die sich verändernde Mobilität in Städten leisten!“

Aus diesem Grund habe DIE LINKE. im Römer im Juni dieses Jahres in Zusammenarbeit mit dem ADFC eine Anfrage an den Magistrat gerichtet, wie der ominöse Parkdruck erhoben werde, ob es Vergleichszahlen anderer Städte und Kommunen gebe und ob bei der Prüfung von Maßnahmen auch die Platzbedarfe anderer Verkehrsformen gewürdigt werde. „Die nun vorliegende Antwort des Magistrats ist äußerst ernüchternd und es stellt sich schon die Frage, warum der Magistrat für so ein paar dürftige Sätze fast ein halbes Jahr benötigt hat. Erwartet hatten wir eine sattelfeste Definition des Parkdrucks, abgeleitet aus eindeutig festgelegten Messwerten und Kenndaten der Verkehrsbeobachtung. Jetzt lernen wir, dass die Ermittlung des Parkdrucks lediglich durch Inaugenscheinnahme ermittelt wird. Letztlich ist damit der behördlichen Willkür Tür und Tor geöffnet“, so Mehler-Würzbach weiter.

Die Verkehrswende dürfe nicht am überholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern. Mehler-Würzbach abschließend: „Den drohenden Parksuchverkehr ins Feld zu führen, ist nicht mehr zeitgemäß. Zukünftige Verkehrsentwicklung muss den Platzbedarf von zu Fuß gehenden Menschen und Radfahrenden und die Belastung der Anwohnenden durch Abgase und Lärm des motorisierten Verkehrs zu Gradmessern machen. Die im Parkdruck zum Ausdruck kommende nur ,gefühlte Stellplatzbelegung‘ darf die Verkehrswende nicht weiter blockieren.“

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Fahrscheine müssen bar bezahlbar bleiben

Aus der Antwort des Mobilitätsdezernenten Majer auf eine Anfrage der verkehrspolitischen Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer, Daniela Mehler-Würzbach, geht hervor, dass die VGF eine weitreichende Umgestaltung ihrer aktuell 600 Fahrscheinautomaten plant. In der Antwort heißt es: „Im Ergebnis sind von der VGF für eine aus Kundensicht bedarfsgerechte und optimale Ausstattung insgesamt 473 Ticketautomaten, mit 355 vollausgestatteten Geräten und 118 Geräten in vereinfachter Ausführung (rein bargeldlos) als notwendig ermittelt worden“. Mehler-Würzbach dazu: „Dass im Rahmen der Erneuerung bis 2023 so viele Automaten wegfallen sollen, halte ich für problematisch.“ Natürlich sei es wichtig, dass die Geräte modernisiert würden, allerdings müsse der öffentliche Nahverkehr möglichst niedrigschwellig gestaltet sein.

 

„Die Einführung von ‚vereinfachten‘ Ausführungen der Automaten bedeutet nichts anderes als eine Umrüstung für ausschließlich bargeldloses Zahlen. Ich lehne es entschieden ab, das Bezahlen mit Bargeld im öffentlichen Nahverkehr abzuschaffen. Öffentliche Verkehrsmittel müssen für alle nutzbar sein. Es haben aber nicht alle eine Bankkarte, zum Beispiel Kinder und Jugendliche. Es haben auch nicht alle ein Smartphone, zum Beispiel viele Senior*innen. Es wird auf absehbare Zeit weiterhin Personen geben, die darauf angewiesen sind, mit Bargeld zu zahlen. Diese Menschen dürfen nicht vom öffentlichen Nahverkehr ausgeschlossen werden.“

 

Im Zusammenhang mit ihrer Forderung nach einem Nulltarif im Nahverkehr und datenschutzrechtlichen Bedenken betont Mehler-Würzbach: „Solange der öffentliche Nahverkehr noch nicht fahrscheinlos ist, muss an allen Standorten dafür gesorgt werden, dass auch in bar gezahlt werden kann. Die soziale Frage betrifft nicht nur jene Menschen, die einen Fahrschein nicht unbar kaufen können, sie betrifft auch alle, die das nicht wollen. Datenspurlose Fortbewegung muss im öffentlichen Nahverkehr weiterhin möglich sein. Auch deshalb muss Barzahlung in Zukunft der Standard bleiben.“

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Bescherung zu Weihnachten: Sozialbindungen in der Ladengalerie fallen aus

Am 31. Dezember 2021 laufen die Sozialbindungen von 55 der 157 Wohnungen in der Bockenheimer Ladengalerie aus. Bisher ist eine Verlängerung der Bindungen nicht in Sicht. Der Magistrat hat auf die Frage der LINKEN (Frage Nr.: 368) vom 9. Dezember 2021 zum aktuellen Stand der Verhandlungen zwischen Eigentümer und Stadt Frankfurt geantwortet. Dazu Eyup Yilmaz, planungs- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„In nur wenigen Tagen laufen die Sozialbindungen in der Ladengalerie aus. Was das bedeutet, haben wir in Frankfurt schon oft gesehen: Ohne Sozialbindungen drohen Mieterhöhungen nach Mietspiegel und noch gravierendere Mieterhöhungen nach Modernisierungen. Das ist für viele Mieter*innen nicht bezahlbar. Bis jetzt gibt es für die Mieter*innen der Ladengalerie keinerlei Klarheit bezüglich der Sozialbindungen. Obwohl der Magistrat behauptet, momentan mit dem Eigentümer im Gespräch zu sein, gibt es keine Transparenz über den Inhalt und Stand der Verhandlungen. Mieter*innen mit dieser inhaltslosen Antwort derart hinzuhalten, grenzt an Täuschung, denn es wird Hoffnung suggeriert, dass die wertvollen Sozialbindungen erhalten bleiben. Mit jedem Tag aber sinkt diese Hoffnung.“

Dass der Eigentümer darum gebeten wird, auf Mieterhöhungen zu verzichten, solange die Gespräche andauern, mindere den Verdrängungsdruck nicht. Yilmaz kritisiert: „Die Vergangenheit, beispielsweise in der Zoopassage oder in der Waldschmidtstraße, hat mehrfach gezeigt, dass sogenannte ‚Verhandlungen‘ ins Leere liefen und keinen Schutz vor Mieterhöhungen zur Folge hatten. Bis zur letzten Sekunde wird seitens der Stadt der Eindruck vermittelt, dass Verhandlungsgespräche geführt würden, um dann der Öffentlichkeit mitzuteilen, dass diese zu keinem positiven Ergebnis für die Mieter*innen geführt haben. Das ist nicht nur enttäuschend, sondern angesichts der finanziellen Belastung existenzgefährdend. Diese Kultur der Versprechungen verhindert Gentrifizierung und Verdrängung nicht.“

Langfristig müsse die Stadt den Druck auf das Land ausüben, um das Wohnraumförderungsgesetz zu ändern: „Wir brauchen unbefristete Bindungen im geförderten Wohnungsbau. Einmal sozial gebaut, soll die Sozialbindung für immer bestehen bleiben. Das ist in Frankfurt dringend notwendig“, so Yilmaz abschließend.

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Frauenverachtendes Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts

Angesichts des am 16.12.21 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Frankfurt, mit dem den Einwänden von militanten Abtreibungsgegnern gegen Auflagen der Stadt bei Mahnwachen vor der Beratungsstelle „pro familia“ Recht gegeben wurde, erklärt die frauenpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer Monika Christann:

„Das Frankfurter Verwaltungsgericht hat sich auf die Seite der frauenfeindlichen Abtreibungsgegner geschlagen und billigt damit, dass nach wie vor schwangere Frauen*, welche aus verschiedensten wichtigen Gründen einen Schwangerschaftsabbruch erwägen und deswegen die gesetzliche Zwangs-Beratung aufsuchen müssen, vor Beratungsstellen „Spießruten laufen“ müssen, stigmatisiert und psychisch drangsaliert werden.“

Vor 150 Jahren sei im preußischen Strafgesetzbuch die Frauenunterdrückung mit dem § 218 festgelegt und von den Nazis durch den § 219 a ergänzt worden.
Inzwischen gebe es die Bestimmungen des Grundgesetzes und die internationalen Verpflichtungen u. a. durch das Abschlussdokument der UN-Weltbevölkerungskonferenz 2019 in Nairobi. Dieses gestehe allen Frauen ein uneingeschränktes Recht auf Familienplanung und gesundheitlich sichere und schonende Schwangerschaftsabbrüche zu, wenn die Schwangere es wünsche.

Christann kommentiert das Frankfurter Urteil:

„Wir rügen das Frankfurter Verwaltungsgericht wegen des frauen*verachtenden Urteils. Offenbar konnte es sich einerseits nicht von der Denkweise des 19. Jahrhunderts frei machen; andererseits hat es nicht gewürdigt, dass neben dem zweifelsfrei wichtigen Versammlungsrecht des Grundgesetzes auch andere, in diesem Fall grundgesetzliche Rechtsgüter – nämlich die Unversehrtheit des Körpers, zu der auch die Unverletzlichkeit der Psyche gehört, und das allgemeine Persönlichkeitsrecht – abgewogen werden müssen.“

Das Frankfurter Gericht habe nicht die Argumentation des Karlsruher Verwaltungsgerichts vom 12.05.2021 in vergleichbaren Fällen berücksichtigt. Dieses hatte die Klage von militanten Abtreibungsgegnern gegen die Auflagen der Stadt abgewiesen, weil es eine Abwägung von grundgesetzlichen Rechtsgütern wie Versammlungsrecht einerseits und allgemeines Persönlichkeitsrecht und Unversehrtheit des Körpers andererseits vorgenommen und daher die Auflagen der Verwaltung gebilligt hatte. Meinungsfreiheit rechtfertige auch nicht den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht. Die Auflagen sehen auch für zukünftige vergleichbare Fälle vor, dass Mahnwachen und Gebete nur außerhalb der Öffnungszeiten von „pro familia“ bzw. außer Sichtweite der Beratungsstelle stattfinden dürfen, um die ratsuchenden Schwangeren vor Stigmatisierung, Gehsteigbelästigungen und ggf. psychischen Schäden zu schützen. Außerdem solle dadurch eine möglichst unvoreingenommene Entscheidung der Schwangeren gewährleistet werden.

„Politisch ist dringend Handlung geboten.“ so Christann. „Wir fordern die Ordnungsdezernentin Annette Rinn auf, Rechtsmittel gegen das Urteil des Frankfurter Verwaltungsgerichts vom 16.12.21 einzulegen. Auf Landesebene hatte Die Linke-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, der eine „Bannmeile“ rund um die Beratungsstellen vorsah. Dieser wurde jedoch von der Hessischen Regierung vom Tisch gewischt. Das rächt sich jetzt, denn die Verordnung der Landesregierung reicht wie befürchtet nicht aus. Auf Bundesebene ist endlich der § 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Die beabsichtigte Entfernung des § 219 a laut Ampel-Koalitionsvertrag reicht keinesfalls aus. Solange der § 218 StGB besteht, wird es weiterhin eine Frauenunterdrückung mit teils tödlichen Folgen geben. Der berüchtigte Kleiderbügel als Abtreibungsinstrument der Verzweiflung muss bald der Vergangenheit angehören. Für das wachsende Frankfurter Bündnis für Frauenrechte gibt es wieder viel zu tun, um den Frauen*feind*innen die Stirn zu bieten.“

Hinweis: AZ des Karlsruher Verwaltungsgerichtsurteils vom 12.05.21: 2 K 5046/19

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Musikbunker bleibt vorerst – doch wie genau geht’s weiter?

Der Musikbunker am Marbachweg soll laut Kulturdezernentin Hartwig und mündlicher Zusage der BImA den rund 50 Musiker*innen maximal für weitere drei Jahre als Proberaum erhalten bleiben. Eine sehr erfreuliche Nachricht, die zeigt, dass linke Kommunalpolitik wirkt und der Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer als erster wichtiger Anstoß zum Erhalt des Kulturorts beigetragen hat. Trotz des Erfolgs sind zentrale Fragen noch ungeklärt. Michael Müller, Fraktionsvorsitzender und kulturpolitischer Sprecher der LINKEN, hat Musikschaffende vor Ort besucht:

„Die Erleichterung bei den Kulturschaffenden ist deutlich spürbar. Wir freuen uns, mit unserer Initiative im Kulturausschuss zumindest verhindert zu haben, dass sie nun mit ihrem Musikequipment auf der Straße stehen. Aber die Unsicherheit über ihre Situation bleibt, da sie noch mit leeren Händen dastehen.“

Die Musiker berichten, dass sie weder eine schriftliche Erklärung der BImA noch eine Vertragsverlängerung erhalten haben. Müller dazu: „Die BImA hat den Vermietern zum Ende des Jahres gekündigt und den Mieter*innen aber weitere drei Jahre zugesagt. Diesen Worten müssen jetzt konkrete Taten folgen. Damit den Musiker*innen wirklich eine Perspektive geboten wird, muss die BImA zeitnah direkt mit ihnen in Kontakt treten und neue Mietverträge abschließen. Sonst ändert sich für sie gar nichts.“

Darüber hinaus fordert Müller: „Die Stadt sollte ihre Bemühungen intensivieren, den Bunker am Marbachweg im Rahmen der geltenden Erstzugriffsmöglichkeit von Gebietskörperschaften und der Verbilligungsrichtlinie (VerbR 2018) beim Verkauf von bundeseigenen Flächen zu erwerben. Nur so können die teils massiven technischen Einbauten der Musiker*innen weiter genutzt werden. Das wäre bei dem geplanten Umzug in einen anderen Bunker nicht der Fall. Die Aussagen der BImA, die weiterhin auf eine Verwertbarkeit des Filetgrundstücks abzielen, konterkarieren die Bemühungen für eine dauerhafte kulturelle Nutzung.“

Müller abschließend: „Dabei gibt es kluge Ideen der Kulturschaffenden für eine langfristige Sicherung des Musikbunkers als kulturellen Ort. Sehr begrüßenswert ist die Initiative, einen gemeinnützigen Verein zu gründen, der den Bunker direkt von der BImA mietet. Es gibt Konzepte, den Bunker in ein Kulturzentrum weiterzuentwickeln mit einem vielfältigeren Angebot, das auch Ausstellungen und öffentliches Kulturprogramm beinhalten soll. Das sind kreative Impulse, welche die Frankfurter Kulturlandschaft dringend braucht.“

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Kein Einzelfall: ABG Holding vertreibt Mieter*innen

Mieterin Sonja Schmidtke führt seit 17 Monaten einen Streit mit der städtischen Wohnungsbaugesellschaft ABG Holding. Sie soll mitten in der Corona-Pandemie aufgrund von Mietschulden ihre Wohnung verlassen. Sie erhielt insgesamt zwei fristlose Kündigungen und hatte zudem mit Baulärm und fehlendem Warmwasser zu kämpfen. Die Mieterin hat eine Schwerbehinderung und ernste psychische Erkrankungen. Dazu Eyup Yilmaz, planungs- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Dass die ABG Menschen rauswirft trotz ihrer öffentlichen Bekundungen, wegen Corona niemanden vor die Tür zu setzen und individuelle Lösungen zu finden, ist ein Skandal. Das Beispiel von Sonja Schmidtke ist dabei kein Einzelfall: Rein juristische Argumente vorzuschieben, dient hier als vorgeschobener Grund, um unliebsame Mieter*innen loszuwerden. Und dass, obwohl hier offensichtlich eine soziale Härte bei der Mieterin vorliegt, die suizidgefährdet ist. Zudem wurden eine Ratenzahlung sowie eine Stundung der Mieten trotz Zahlungsschwierigkeiten abgelehnt. Das sind desaströse Verhältnisse für eine städtische Wohnungsbaugesellschaft, die sich auf die Fahnen schreibt, Wohnraum für alle bereitzustellen.“

Yilmaz kritisiert die rücksichtslose Geschäftspraxis der ABG: „Niemand sollte bei einer öffentlichen Wohnungsbaugesellschaft das Dach über dem Kopf verlieren. Die ABG hat ganz klar einen sozialen Auftrag zu erfüllen. Sie muss nicht nur dafür sorgen, dass Menschen eine angemessene Wohnung finden, sondern sie auch dauerhaft behalten. Die ABG lässt jährlich über 100 Haushalte zwangsräumen und gefährdet dadurch Existenzen. Kündigungen und Zwangsräumungen haben bei öffentlichen Unternehmen nichts zu suchen. Sie müssen in der Pandemie, aber auch darüber hinaus, verhindert werden.“

Es bedürfe eines grundlegenden Wechsels bei der ABG: „Dass die Mieterin nach all den Schikanen aufgibt und das Land verlässt, ist trauriges Ergebnis eines zutiefst ungleichen Kampfes. Wir fordern Oberbürgermeister Feldmann als Aufsichtsratsvorsitzender der ABG und die neue Koalition auf, die ABG Holding in die Pflicht zu nehmen, sich nicht nur auf den Bau geförderter Wohnungen zu konzentrieren, sondern um jeden Preis zu verhindern, dass Menschen ihre Wohnung verlieren. Da die ABG zu 100 Prozent in städtischer Hand ist, liegen die Handlungsmöglichkeiten auf dem Tisch. Es fehlt nur am politischen Willen“, so Yilmaz abschließend.

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