Kurz vor Weihnachten hat die Stadtregierung noch ein Geschenk unter den Frankfurter Weihnachtsbaum gelegt. Genauso dĂŒrr wie Gretelâs Ăste kommen allerdings auch die paar SĂ€tze daher, mit denen der Magistrat den Begriff âParkdruckâ definiert. Dazu Daniela Mehler-WĂŒrzbach, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer:
âMit dem fadenscheinigen Argument eines hohen Parkdrucks werden reihenweise MaĂnahmen der Verkehrswende verhindert. So wird beispielsweise immer wieder die Umwandlung von ParkplĂ€tzen in öffentlichen Raum vereitelt. Das muss ein Ende haben, denn der Verkehrsbereich muss seinen Beitrag fĂŒr den Klimaschutz und die sich verĂ€ndernde MobilitĂ€t in StĂ€dten leisten!â
Aus diesem Grund habe DIE LINKE. im Römer im Juni dieses Jahres in Zusammenarbeit mit dem ADFC eine Anfrage an den Magistrat gerichtet, wie der ominöse Parkdruck erhoben werde, ob es Vergleichszahlen anderer StĂ€dte und Kommunen gebe und ob bei der PrĂŒfung von MaĂnahmen auch die Platzbedarfe anderer Verkehrsformen gewĂŒrdigt werde. âDie nun vorliegende Antwort des Magistrats ist Ă€uĂerst ernĂŒchternd und es stellt sich schon die Frage, warum der Magistrat fĂŒr so ein paar dĂŒrftige SĂ€tze fast ein halbes Jahr benötigt hat. Erwartet hatten wir eine sattelfeste Definition des Parkdrucks, abgeleitet aus eindeutig festgelegten Messwerten und Kenndaten der Verkehrsbeobachtung. Jetzt lernen wir, dass die Ermittlung des Parkdrucks lediglich durch Inaugenscheinnahme ermittelt wird. Letztlich ist damit der behördlichen WillkĂŒr TĂŒr und Tor geöffnetâ, so Mehler-WĂŒrzbach weiter.
Die Verkehrswende dĂŒrfe nicht am ĂŒberholten Leitbild einer autogerechten Stadt scheitern. Mehler-WĂŒrzbach abschlieĂend: âDen drohenden Parksuchverkehr ins Feld zu fĂŒhren, ist nicht mehr zeitgemĂ€Ă. ZukĂŒnftige Verkehrsentwicklung muss den Platzbedarf von zu FuĂ gehenden Menschen und Radfahrenden und die Belastung der Anwohnenden durch Abgase und LĂ€rm des motorisierten Verkehrs zu Gradmessern machen. Die im Parkdruck zum Ausdruck kommende nur ,gefĂŒhlte Stellplatzbelegungâ darf die Verkehrswende nicht weiter blockieren.â