Unhaltbare Zustände auf ABG-Baustelle

Die Frankfurter Wohnungsgesellschaft ABG Holding modernisiert in seiner Liegenschaft Atzelbergstraße 62 in Seckbach die zentrale Beheizung, die Küchen und Bäder im laufenden Mietbetrieb. Die aktuellen Zustände in dem Mietshochhaus sind untragbar. Während die Mieter*innen die Wohn- und Schlafzimmer weiter bewohnen, werden jeweils das Bad und die Küche kernsaniert, also vollständig herausgebrochen und neu gebaut. Offen verlaufender Baustrom, Fliesensägen im Wohnungsflur, Baulärm, Staub und die Vielzahl wechselnder Bautrupps machen eine Bewohnung eigentlich unmöglich. Ersatzwohnungen werden jedoch nicht angeboten. Lediglich eine Mietminderung, die allerdings von Mieter*in zu Mieter*in zu variieren scheint. Frankfurter Tageszeitungen haben über die Einschränkungen für die Mieter*innen und deren Unmut berichtet.

Den Mieter*innen stehen in der Bauzeit eine provisorisch eingerichtete Küchenzeile, Dusche und Toilette in einem zuvor als Abstellkammer genutzten Raum auf dem Gang des jeweiligen Stockwerks zur Verfügung. Die hygienischen Zustände dieser Alles-in-einem-Provisorien sind höchst beklagenswert und den Mieter*innen nicht dauerhaft zuzumuten. Ihnen wurde eine Bauzeit von ein bis zwei Monaten versprochen. In der ersten Phase des Projekts auf der rechten Hausseite dauern die Sanierungsarbeiten bis dato schon den dritten Monat an. Es folgen dann noch der Mittelteil und die linke Haushälfte. Die Zustände werden sich also in absehbarer Zeit nicht bessern.

Der Magistrat wird vor diesem Hintergrund gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie bewertet der Magistrat die in Frage stehenden Zustände auf der ABG-Baustelle in der Atzelbergstraße 62?
  2. Was unternimmt der Magistrat, um die Situation der betroffenen Mieter*innen schnell zu verbessern?
  3. Nach Bekunden der ABG ist die Liegenschaft in der Atzelbergstraße 62 die letzte in der Siedlung, die in einer groß angelegten Umstellung über die vergangen 10 Jahre saniert wurde. Wurde in den anderen Mietshäusern genauso verfahren?
  4. Wer ist bei der ABG für solche groß angelegten Sanierungsvorhaben zuständig, wer bei der Stadtverwaltung und wodurch rechtfertigen diese ihre Vorgehensweise?
  5. Der DMB-Mieterschutzverein erkennt in dem Vorgehen der ABG eine Praxis, die man sonst nur von Vermietern kenne, die ihre Häuser entmieten wollen. Wie verhindert der Magistrat, dass die ABG während groß angelegter Sanierungen auch zukünftig derart mieter*innenfeindlich agiert?
  6. Warum wurden das örtliche Quartiersmanagement und der zuständige Ortsbeirat nicht in den Umstellungsprozess eingebunden?
  7. Warum werden den Mieter*innen für die Bauzeit von der ABG keine Ersatz-wohnungen angeboten?
  8. In welcher Höhe werden während der Bauzeit Mietminderungen der Kaltmiete gewährt?
  9. Werden dabei alle Mieter*innen gleichbehandelt?
  10. Warum verzichtet die ABG während der Bauzeit nicht bei allen Mieter*innen auf die gesamte Kaltmiete?
  11. Für welchen genauen Zeitraum werden den Mieter*innen Mietminderungen der Kaltmiete gewährt?
  12. Warum werden Mietminderungen nicht für die gesamte Dauer der Sanierungsarbeiten gewährt, sondern nur für die Zeit während Bad und Küche in der eigenen Wohnung nicht genutzt werden können, schließlich bestehen auch dann noch erhebliche Beschränkungen des Mietverhältnisses?

Anfragesteller/in:

Stv. Eyup Yilmaz

 

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Michael Müller

Fraktionsvorsitzende

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