Lärmvorsorge und -sanierung der Bundesfernstraßen in Frankfurt

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, mit der Autobahn GmbH des Bundes eine rechtsgültige Vereinbarung mit Zeit- und Maßnahmenplan über zusätzliche Lärmschutzmaßnahmen auf allen Bundesfernstraßen-Abschnitten zu treffen, die innerhalb des Stadtgebietes von Frankfurt liegen. Zu vereinbarende zusätzliche Maßnahmen sind:

  1. Tempo 80 auf allen Autobahnen innerhalb des Stadtgebiets.
  2. Verbesserung der aktiven Lärmschutzmaßnahmen, also flächendeckend Lärmschutzwände bzw. -wälle und lärmmindernde Fahrbahnbeläge.
  3. Passiver Lärmschutz, also die Förderung baulicher Verbesserungen an lärmbetroffenen Gebäuden, dort wo die Lärmsituation es gemäß der Berechnungsverfahren der Richtlinien für den Lärmschutz an Straßen (RLS-19) erforderlich machen.

Begründung:

In Deutschland besteht ein rechtlicher Anspruch auf Lärmschutz. Bei Straßenlärm besteht dieser meist nur beim Neubau bzw. einer wesentlichen Änderung von Straßen. Seit 1978 allerdings ermöglicht es die sogenannte Lärmsanierung bei bestehenden Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes, die nicht neu gebaut oder wesentlich geändert werden, Lärmschutzmaßnahmen vorzusehen.

Die Stadtregierung lehnt in ihrem Koalitionsvertrag den weiteren Ausbau von Autobahnen in Frankfurt grundsätzlich ab. Kürzlich aber hat der Magistrat mitgeteilt, dass von der DEGES derzeit der Ausbau des Nordwestkreuzes und des Westkreuzes sowie der Strecke zwischen Nordwestkreuz und Westkreuz auf 10 Fahrstreifen geplant wird und im Rahmen der Planungen die Vorsorgerichtlinien der Lärmberechnungen der RLS-19 beachtet und umgesetzt werden.

Es ist also davon auszugehen, dass die Ausbaupläne der Autobahnen in und um Frankfurt als wesentliche Änderungen der Bundesfernstraßen anzusehen sind und die aktuellen gesetzlichen Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImSchG) und der Verkehrslärmschutzverordnung (16. BImSchV) anzuwenden sind. Für Autobahnabschnitte innerhalb des Frankfurter Stadtgebiets, die nicht wesentlich geändert werden, ist die sogenannte Lärmsanierung anzuwenden.

Dominike Pauli und Michael Müller

Fraktionsvorsitzende

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Ayse Dalhoff
  • Stadtv. Daniela Mehler-Würzbach
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Eyup Yilmaz
  • Stadtv. Michael Müller
  • Stadtv. Monika Christann
  • Stadtv. Pearl Hahn
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