„Konzeptvergabeverfahren“ für die ehemalige Akademie der Arbeit auf dem Campus Bockenheim – Wer soll das bezahlen?

Antrag im Ortsbeirat 2

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu prüfen und zu berichten,

  1. ob durch eine Absenkung des zu vereinbarenden Erbbauzinses auf max. 1 % (d.h. 2 % des halben Bodenwerts) auf 99 Jahre Laufzeit auch Wohnprojekten von Menschen mit geringerem oder mittlerem Einkommen eine Teilnahme am sog. Konzeptvergabeverfahren für die ehemalige AdA ermöglicht werden kann?
  2. ob durch eine Kapitalisierung des für die gesamte Laufzeit des Vertrages zu zahlenden Erbbauzinses die künftigen Nutzer/innen des Areals  finanziell entlastet werden könnten?
  3. Welche sonstigen Maßnahmen kämen aus Sicht des Magistrats bzgl. einer finanziellen Entlastung weiterhin in Frage, um den Bewerber/innen die Umsetzung der auferlegten gemeinschaftsorientierten Ausrichtung der Wohnprojekte überhaupt zu ermöglichen?

Begründung:

Das Gebäude der ehemaligen Akademie der Arbeit wurde nach langen Verhandlungen mittlerweile für 3,8 Mio. € an die Konversionsentwicklungsgesellschaft verkauft. Die Stadt Frankfurt will als Eigentümerin des dazugehörigen Grund und Bodens gemeinnützig orientierten Wohnprojekten den Erwerb der Liegenschaft im Wege eines Konzeptausschreibungsverfahrens im Rahmen des Erbbaurechts ermöglichen .

Wie in der Ortsbeiratssitzung am 20.01. d.J. deutlich wurde, sind die Kosten des Projekts –insbesondere im Hinblick auf den ständig steigenden  Bodenwert, aber auch die erforderlichen Renovierungs- und Umbauarbeiten – inzwischen jedoch so hoch, dass eine wie auch immer geartete soziale und/oder kulturelle Nutzung des Gebäudes neben der bloßen Wohnfunktion praktisch ausgeschlossen ist.

Da die Höhe des Erbbauzinses aber der vertraglichen Gestaltung unterliegt, wäre es Aufgabe der Stadt, zumindest  durch eine Absenkung des üblichen 2,5%igen Erbbauzinses eine Voraussetzung für eine auftragsgemäße Durchführung des Auswahlverfahrens zu schaffen.  Entgegen der Annahme des Magistrats (St 1965/2019) wäre mit einer Anpassung des Erbbauzinses keine Ungleichbehandlung anderer Erbbauberechtigter verbunden, da es sich hier ja nicht um eine einfache Wohnnutzung handeln soll, sondern die Wohnprojekte gehalten sind, soziale oder kulturelle Angebote für ihre Nachbarn bzw. den Stadtteil zu schaffen – für die andere Projektgruppen von der Stadt finanziell gefördert werden.  Diese Ãœberlegungen gelten auch für den auf dem Campus Bockenheim noch zu schaffenden Wohn- bzw. sozial und/oder kulturell zu nutzenden Raum. Es stellt sich daher die Frage, ob der Magistrat nach jahrzehntelangen vollmundigen Ankündigungen nun noch bereit ist, spürbare finanziell wirksame Beiträge zur Gestaltung eines bürgernahen, lebendigen und nicht vorrangig kommerzorientierten  „Kulturcampus“ zu leisten.

DIE LINKE. im Ortsbeirat 2

Fraktionsvorsitzender:

Hans-Jürgen Hammelmann

Antragsteller*in:

Hans-Jürgen Hammelmann
Margret Heym-Schmitt

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