„Keine Gefahr der Verdrängung von preisgünstigem Wohnraum“ – aber Überschreitung der ortsüblichen Vergleichsmiete um 89%?

Antrag im Ortsbeirat 2

Vorgang: ST 1278 vom 15.07.2019, OM 4485 vom 25.03.2019

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistrat wird gebeten zu veranlassen:
Stellt das zuständige Fachamt im Rahmen der Prüfung des Bestehens eines kommunalen Vorkaufsrecht nach §§ 24ff. BauGB in der fraglichen Liegenschaft erhebliche Mietpreisüberschreitungen in einer oder mehreren Wohnungen fest, macht es die betroffenen Mieterinnen und Mieter in geeigneter Form auf die in der Stadtverwaltung bestehenden
Beratungsangebote (Stabsstelle Wohnungsmarkt, mietrechtliche Beratung sowie Sachgebiet Mietpreisüberhöhung u. Wohnungsaufsicht im Amt für Wohnungswesen und Hilfen zur Wohnungssicherung im Jugend-und Sozialamt) aufmerksam. Hierbei werden keine datenschutzrechtlichen Bestimmungen verletzt.

Begründung:

Die derzeitige Verwaltungspraxis, mögliche Objekte für die Ausübung des kommunalen Vorkaufsrechts auszuwählen, hat sich als stumpfe Waffe in der Auseinandersetzung um den Erhalt bezahlbaren Wohnraums erwiesen. Dieses Ergebnis ist einmal der bestehenden Rechtsprechung, in Frankfurt aber auch den geteilten Kompetenzen zwischen den Dezernaten IV und V geschuldet.

Es kann aber nicht hingenommen werden, dass Mitarbeiter/innen eines Fachamts bei der Prüfung von Kaufverträgen auf deutliche Hinweise von Mietpreisüberhöhungen stoßen, die Ermittlungen nach § 172 StGB oder § 5 WiStG auslösen sollten, ohne dass die betroffenen Mieterinnen und Mieter darüber informiert werden, wie sie ggf. gegen rechtlich bedenkliche Verträge, die offensichtlich die Ausnutzung persönlicher Notlagen zum Gegenstand haben, vorgehen könnten.

Einer Stadt, die sich ihrer Multikulturalität rühmt, muss der Schutz von Menschen, die oft nur über eingeschränkte Deutsch- und Rechtskennt-nisse verfügen und auch deshalb erhebliche wirtschaftliche und persönliche Probleme haben, ein besonderes Anliegen sein.
Ansonsten stellt sich die Frage, welchem Zweck die genannten Verwaltungseinheiten – insbesondere auch die neu eingerichtete Stabsstelle Wohnungsmarkt – dienen sollen.

DIE LINKE. im Ortsbeirat 2

Fraktionsvorsitzender:

Hans-Jürgen Hammelmann

Antragsteller*innen:

Hans-Jürgen Hammelmann
Margret Heym-Schmitt

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