Antrag der LINKEN im OBR 2 zum Magistratsbericht B 326/2016

Der Ortsbeirat möge beschließen:

Der Magistratsbericht B 326/2016 wird als Zwischenbericht zur Kenntnis genommen und wie folgt ergänzt:

  1. Die Angaben über die Planung  baulicher Maßnahmen zur  barrierefreien Gestaltung der Dezernatsbüros und  Ämter sowie sonstiger städtischer Einrichtungen werden generell durch konkrete Angaben über  Zeitplan und Abschluss  der jeweiligen vorgesehenen Maßnahmen präzisiert.
  2. Die angeführten „weitere(n) zu beachtenden Richtlinien“ und andere Hinderungsgründe bei der barrierefreien Umgestaltung werden im einzelnen
    benannt und erläutert,  wie im Hinblick auf die angestrebte Umsetzung  der Ziele der UN-BRK mit diesen Hindernissen umzugehen ist.
  3. Bzgl. der pauschalen Angaben über den diskriminierungsfreien Umgang
    mit Menschen mit Behinderungen werden die Quellen dieser optimistischen Einschätzungen (Untersuchungen, Befragungen etc.) benannt.
  4. Obwohl die FBAG per Magistratsbeschluss  den Rang eines magistratsberatenden Gremiums hat, werden ihre Mitglieder mit Hinweis auf die Stellung der Behindertenbeauftragten offenbar nicht regelhaft in Entscheidungsfindungsprozesse eingebunden. Es wird um Stellungnahme gebeten, wie der Magistrat die Umsetzung dieses Beschlusses in allen Dezernaten sicherstellen will.

Begründung:
Der Magistrat berichtet ausführlich über die  bereits durchgeführten Maßnahmen zur Umsetzung der UN-Konvention für Menschen mit Behinderungen in der Stadt Frankfurt. Viele Absichtserklärungen bleiben jedoch vage und bedürfen der Konkretisierung, um der Berichterstattungspflicht zu genügen.

Antragsteller:
Hans-Jürgen Hammelmann
Margret Heym-Schmitt

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