Haushaltsmittel für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen

Antrag im Ortsbeirat 12

Die Stadtverordnetenversammlung wird aufgefordert, bei der nächsten Haushaltsaufstellung das Budget für die Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen so aufzustocken, dass Maßnahmen gemäß der von Deutschland im Jahr 2009 ratifizierten UN-Behindertenrechtskonvention endlich umgesetzt werden können. Nach der Ratifizierung von UN-Konventionen darf die Umsetzung nicht unter Finanzierungsvorbehalt stehen. Dies widerspricht dem rechtlichen Grundgedanken.

Begründung:

Maßnahmen zur Inklusion von Menschen mit Beeinträchtigungen müssen in verschiedenen Bereichen getroffen werden. Von der Herstellung der Barrierefreiheit über die Bereitstellung von Lernmitteln bis zur Installation von inklusiven Spielgeräten und vielem mehr sind Schritte zur gleichberechtigten Teilhabe am Leben zu unternehmen.

Der Stadtteil Kalbach-Riedberg ist davon in vielerlei Belangen betroffen: Barrierefreiheit ist im Kalbach-Riedberger Straßenverkehr oft nicht gegeben. Aber auch die Erreichbarkeit von Zielen des täglichen Lebens werden immer mehr eingeschränkt. Das letzte Beispiel fehlender Finanzmittel für den Bereich der Inklusion, ist das eines Karussells auf dem Piratenspielplatz  Da das Grünflächenamt hierfür keine Mittel zur Verfügung stellen konnte, wird das Karussell durch den OBR 12 mit einem Betrag von 11000 Euro aus dem Teilfinanzhaushalt finanziert Der Verein KIAN e.V, durch selbst beauftragte Unternehmen möchte im Frühjahr 2022 dieses umsetzen. Die Mitfinanzierung aus Mitteln zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention wäre hier gerechtfertigt gewesen.

Es ist höchste Zeit, die UN-Behindertenrechtskonvention verstärkt und nachhaltig umzusetzen. Die bisherige, schleppende Umsetzung ist Menschen mit Beeinträchtigungen  nicht würdig.

 

Antragstellerin:

Filiz Akbas

 

 

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