Durchsetzung der Vorgartensatzung

Antrag im Ortsbeirat 3

Am 11. 11. 2010 war der Magistrat gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 8864 aufgefordert worden, „verstärkt gegen Verstöße gegen die Vorgartensatzung vorzugehen“.

In seiner Stellungnahme  vom 2. 9. 2019 bezüglich der Durchsetzung der Vorgartensatzung führte der Magistrat aus, dass „nach der Schaffung von zwei Planstellen“ der „Ortsbezirk 3 bis Ende 2013 flächendeckend begangen“ wurde.  Ãœberprüft wurden – so weiter – „158 Straßen mit insgesamt 5095 Vorgärten. Beanstandet und renaturiert wurden ca. 100 Vorgärten im Ortsbezirk.“

Das ist begrüßenswert. Aufmerksamen Beobachterinnen und Beobachtern dürfte jedoch nicht entgangen sein, dass sich unzählige Vorgärten im Frankfurter Nordend nach wie vor in einem erbarmungswürdigen Zustand befinden bzw. den Namen „Vorgarten“ schlicht und ergreifend nicht verdienen.

Dies vorausgeschickt, möge der Magistrat prüfen und berichten, ob die Ãœberprüfungen „Ende 2013“ – wenn ja, warum – wieder eingestellt wurden. Wenn nein, müssen eben weitere Planstellen geschaffen werden, um den nicht zu übersehenden Missständen wirksam begegnen zu können.

Antragssteller*innen:

Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth

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