Eine Weihnachtsbeihilfe für Kinder aus armen Familien ermöglichen

Antrag im Ortsbeirat 7

Seit gut 20 Jahren sorgt das Kinderbüro mit seiner Weihnachtsaktion dafür, dass Kindern, die in Einrichtungen leben, zu Weihnachten ein Wunsch erfüllt wird. Dies, indem sie mit ihren Betreuern einen Wunschzettel ausfüllen und dieser an einen der Weihnachtsbäume gehängt wird, die sich in zahlreichen Geschäften Frankfurts befinden. Bürgerinnen und Bürger können sich einen solchen Wunschzettel „abpflücken“, den Wunsch erfüllen und an das Kinderbüro oder das entsprechende Geschäft übergeben. Das Kinderbüro sorgt mit Hilfe von Spendenmitteln letztendlich dafür, dass jedes Kind auch wirklich das gewünschte Geschenk erhält.
Das ist ein schöner und erhaltenswerter Brauch. Gerade in unserem Ortbezirk, in dem es zahlreiche soziale Einrichtungen für Kinder und auch Familien gibt, exemplarisch seien hier genannt – die städtische Einrichtung der Inobhutnahme, die heilpädagogische Tagesgruppe, die diversen Unterkünfte für Wohnungslose und Flüchtlinge – ist hiermit gewährleistet, dass diesen Kindern zu Weihnachten eine besondere Freude gemacht wird.
Nicht außer Acht lassen darf man jedoch, dass es im Ortsbezirk 7 laut der „Materialien zur Stadtbeobachtung“ Nr.: 26 ca. 900 Familien gibt, die von Arbeitslosengeld II leben. Vor dessen Einführung erhielten diese Familien im Rahmen der Sozialhilfe zu Weihnachten eine Beihilfe, die ihnen ermöglichte, ebenfalls Weihnachten, wenn auch in einem bescheidenen Rahmen, zu feiern. Mit Einführung des Arbeitslosengeld II fielen alle zusätzlich möglichen Beihilfen fort. Gleichzeitig ist dieser Geldbetrag so knapp bemessen, dass ein Ansparen nicht möglich ist. Das bedeutet, dass diese Kinder an Weihnachten entweder leer ausgehen oder dass sich die Eltern verschulden, womit sich ihre prekäre Lebenssituation noch einmal verschlechtert.

Aus diesem Grunde beantragt der Ortsbeirat:

Die Stadtverordnetenversammlung beauftragt den Magistrat Möglichkeiten und Wege zu finden, dass diese Frankfurter Familien zu Weihnachten eine Beihilfe zur Ausgestaltung des Weihnachtsfestes erhalten.
Denkbar wäre hier die Einbeziehung der Stiftung Waisenhaus. Diese ist finanziell gut ausgestattet und ihr Stiftungszweck ist im weitesten Sinne das Wohl der Frankfurter Kinder.
Dies analog zu der Weihnachtsbeihilfe in Höhe von 55 € von der Philippi-Stiftung, bzw. dem Allgemeinen Almosenkasten, für alleinstehende Seniorinnen und Senioren ab 60 Jahren, die Grundsicherung erhalten.

Antragsteller*innen

Barbara David-Wehe
Torben Zick

Dieser Beitrag wurde unter Ortsbeirat 07 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben