Tariftreue bei externen Dienstleistungen

Anfrage der Stadtverordneten Astrid Buchheim der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 II Satz 5 HGO

Die Stadt hat Teile der kommunalen Daseinsvorsoge an externe Dienstleister vergeben. So sind es oftmals keine städtischen Bedienstete mehr, die in Museen wachen, öffentliche Gebäude reinigen, etc. Dennoch hat die Stadt auch diesen Beschäftigten gegenüber Verantwortung.

Der Magistrat wird daher gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Welche wiederkehrenden Dienstleistungen wie Reinigung, Bewachung, Gebäudeverwaltung, etc. werden für die Stadt, ihre Eigenbetriebe und Beteiligungen von welchen externen Anbietern erbracht?
  2. Wann wurden die Verträge jeweils abgeschlossen und für welche Dauer?
  3. Welche Tarifverträge wurden bei der Auftragsvergabe herangezogen, bitte nach Anbietern auflisten und nach Entgelt- und Manteltarifverträgen aufschlüsseln?
  4. Wie prüft der Magistrat, ob die Anbieter ihr Personal tarifgerecht vergüten?
  5. Mit welchem Zeitabstand prüft der Magistrat die Einhaltung der Tariftreue?
  6. Stellt der Magistrat sicher, dass bei einer Vergabe der neue Anbieter die Beschäftigten des „alten“ Anbieters gem. § 613a BGB übernimmt?
  7. Falls nicht, warum nicht?
  8. Welche Anbieter haben einen Betriebsrat und welche nicht?

Anfragestellerin:

Stv. Astrid Buchheim

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli

Fraktionsvorsitzende

Dieser Beitrag wurde unter Anfragen abgelegt und mit , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben