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Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses Multifunktionshalle am Kaiserlei

Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einen Akteneinsichtsausschuss „Multifunktionshalle am Kaiserlei“ ein. Gegenstand des Ausschusses sind der Schriftverkehr inkl. E-Mails und … Weiterlesen