Entwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Main GmbH

Anfrage des Stadtverordneten Eyup Yilmaz der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 (2) HGO

2017 wurde die Entwicklungsgesellschaft Metropolregion Rhein-Main GmbH (EGM) von der ABG Frankfurt Holding (ABG) und der SEG Stadtentwicklungsgesellschaft Wiesbaden mbH (SEG) gegründet, die beide jeweils zu 50 Prozent Geschäftsanteile besitzen. Ziel der Gesellschaft ist die Entwicklung von Wohnbauflächen im Rhein-Main-Ballungsraum. Gegenstand des Unternehmens ist ferner die „Förderung und Umsetzung von Wohnraumentwicklungskonzepten in den Kommunen der Metropolregion Frankfurt/Rhein Main“ und die „Vorbereitung und Durchführung von Maßnahmen der Baulandentwicklung auf der Grundlage städtebaulicher Entwicklungskonzepte“.

Nach §121 (5) der HGO heißt es zur Bautätigkeit außerhalb des Stadtgebietes: „Die Betätigung außerhalb des Gemeindegebietes ist zulässig, wenn bei wirtschaftlicher Betätigung die Voraussetzungen des Abs. 1 vorliegen und 2. die berechtigten Interessen der betroffenen kommunalen Gebietskörperschaften gewahrt sind. Bei gesetzlich liberalisierten Tätigkeiten gelten nur die Interessen als berechtigt, die nach den maßgeblichen Vorschriften eine Einschränkung des Wettbewerbs zulassen.“

Wirtschaftliche Tätigkeiten einer Gemeinde, also auch Bautätigkeiten und bauplanerische Maßnahmen inbegriffen, müssen einen spezifischen örtlichen Bezug zum Stadtgebiet bzw. zur Stadtbevölkerung aufweisen. Die Norm setzt voraus, dass die Gemeinde auf ihrem eigenen Gemeindegebiet bzw. zum Nutzen der Gemeindebewohner*innen wirtschaftlich betätigt. Ob dieser örtliche Bezug zu den Kommunen Frankfurt am Main bzw. Wiesbaden bei einer Entwicklungsgesellschaft gegeben ist, die sich auf das gesamte Rhein-Main-Gebiet bezieht, ist fraglich.

Die Informationen zur EGM aus dem Beteiligungsbericht der Stadt Frankfurt sind unzureichend. Zudem weißt die EGM im Jahr 2022 ein Defizit von 5 Millionen Euro auf. In den Jahren 2020 und 2021 waren es sogar 15 bzw. 17 Millionen Euro (Beteiligungsbericht Wiesbaden 2022, S. 218).

 

Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

  1. Wie ist die Bautätigkeit der EGM seit 2017 (Bitte jeweils angeben: Name des Bauprojekts, Ort, Zeitpunkt der Fertigstellung, Anzahl Wohneinheiten insgesamt, Anzahl der freifinanzierten Wohnungen, Wohnungen des Förderweg 1 und des Förderweg 2, Projektentwickler, Eigentumsverhältnisse)
  2. Wie wird die Bautätigkeit der kommunalen ABG Holding außerhalb des Stadtgebietes Frankfurt in Bezug auf §121 der HGO bewertet? Inwiefern besteht bei einer Bautätigkeit im gesamten Main-Rhein-Gebiet ein Ortsbezug zur Stadt Frankfurt am Main?
  3. Wie haben sich Umsatz, Jahresüberschuss und Bilanzsumme seit 2017 entwickelt? (bitte aufschlüsseln nach Jahr)
  4. Wofür wurden die Gewinne seit 2017 konkret verwendet? (Bitte nach Jahr, Betrag und Verwendung aufschlüsseln). Welcher Anteil der Gewinne wurde seit 2017 jährlich in laufende Projekte reinvestiert? (Bitte Projekt und Betrag angeben)
  5. Wie viele Quadratmeter Baufläche wurden seit 2017 aquiriert? (Name des Bauprojekts, Lage)
  6. Welche aktuellen Baugebiete werden durch die EGM entwickelt? (Ort, Name des Projekts, geplante Wohneinheiten je Projekt, Anteil des freifinanzierten bzw. geförderter Wohnungsbaus)?
  7. Welche Projekte, deren Bau noch nicht begonnen hat, sind in Planung?
  8. Welche Gesellschaft wird für die Projektentwicklung beauftragt? Werden einzelne Projekte auch an andere Entwicklungsgesellschaften als die ABG und SEG vergeben? Wenn ja, welche? (Bitte aufschlüsseln nach Projekt und Projektentwickler)
  9. Wie viele Quadratmeter Baufläche wurden seit 2017 veräußert? (Name des Bauprojekts, Lage, Zeitpunkt der Veräußerung, Eigentumsverhältnisse)
  10. Wie hoch waren die Bezüge der Geschäftsführer Roland Stöcklin und Frank Junker im Jahr 2017, 2018, 2019, 2020, 2021 und 2022, die durch die jeweiligen Gesellschafter getragen wurden?
  11. Wie kommt der Fehlbetrag von 5 Millionen Euro im Jahr 2022 zustande? Wie kommen die Fehlbeträge von 2020 und 2021 von 15 bzw. 17 Millionen Euro zustande?

 

 

Anfragesteller/in:

Stv. Eyup Yilmaz

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Michael Müller

Fraktionsvorsitzende

 

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