Untere Naturschutzbehörde muss Rodungsmoratorium erlassen

Der BUND Frankfurt hat am Montag, den 10. Oktober 2022, Schreiben an vier zuständige Behörden gerichtet, erstmals auch an die Untere Naturschutzbehörde in Frankfurt. Zum wirksamen Schutz der streng geschützten Arten Heldbockkäfer und Bechsteinfledermaus wird darin von der Unteren Naturschutzbehörde der Erlass eines vorläufigen Rodungsmoratoriums auf der Trasse der A 66 Riederwald verlangt.  Dazu erklärt Daniela Mehler-Würzbach, verkehrspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„DIE LINKE. im Römer unterstützt die Forderung des BUND Kreisverbands in Frankfurt und sieht die Untere Naturschutzbehörde als Teil der Frankfurter Kommunalverwaltung nun in der Verantwortung, den Schutz des Heldbockkäfers und die Wirksamkeit der Maßnahmen zum Erhalt der Bechsteinfledermaus-Population sicherzustellen. Da ab dem 1. November 2022 die Rodung des Waldstücks auf der geplanten Trasse des A 66-Ausbaus droht, ist im Eilverfahren und unter Sofortvollzug ein vorläufiges Rodungsmoratorium auszusprechen.“

Aus Sicht des BUND und des Aktionsbündnisses Unmenschliche Autobahn ist die Untere Naturschutzbehörde auf dem Frankfurter Stadtgebiet für Maßnahmen nach § 3 Abs. 2 BNatSchG zuständig. Nach dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Bundes-naturschutzgesetz (HABGNatSchG) habe sie die Anordnungen zum Schutz frei lebender Tiere oder wild wachsender Pflanzen der besonders geschützten Arten sowie ihrer Entwicklungsformen und Lebensstätten zu treffen.

„Damit bricht die Argumentation der Stadt Frankfurt, dass der Autobahnausbau in Frankfurt nur noch von der politischen Bundesebene aufgehalten und abgewendet werden könne, wie ein Kartenhaus in sich zusammen. Wenn es die Grünen mit dem Anliegen ihres offenen Briefs ernst meinen, dann müssen sie nun in der Stadtverwaltung für den zügigen Erlass eines Ausbaustopps sorgen. Der FDP sei gesagt, dass es der Rechtsstaat gebietet, nicht nur Rechtsgrundlagen zum Autobahnausbau zu beachten. Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen hat in Deutschland Verfassungsrang. Dass Umweltverbände und Bürgerinitiativen, die sich für die Beachtung dieses Staatsziels einsetzen, von der FDP verunglimpft und auf eine Stufe mit Querdenker*innen und Reichsbürger*innen gestellt werden, ist unsäglich und verdient eine offizielle Zurückweisung von Seiten der Stadtverordnetenversammlung“, so Mehler-Würzbach abschließend.

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