Sondernutzungserlaubnis E-Scooter: Flächengerechtigkeit berücksichtigen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

In der für das Frühjahr 2022 angekündigten Sondernutzungserlaubnis für E-Scooter wird sichergestellt, dass

  1. die auszuweisenden Flächen für die Einrichtung fester Stellplätze vor allem durch eine Umwidmung von Autoparkplätzen entstehen.
  2. beim Abstellen auf Gehwegen, was nur in Ausnahmefällen zugelassen werden darf, eine Restgehwegbreite von 2,50m für den Fußverkehr gesichert bleibt.

Begründung:

In der Sitzung des Mobilitätsausschusses am 29.11.2021 hat der zuständige Dezernent Majer seine Pläne für eine Sondernutzungserlaubnis vorab mündlich erläutert. Wie die Presse berichtet ist in der Innenstadt mit festen Stellplätzen zu rechnen. Das Abstellen im Umkreis der Stellplätze soll per Geofencing blockiert werden. Beim Abstellen auf Gehwegen soll mindestens 1,50m Restgehwegbreite verbleiben dürfen.

Wird die Sondernutzungsregelung in der angekündigten Form verabschiedet, droht sie das E-Scooter-Chaos zulasten des Fußverkehrs zu regeln. Im Sinne des Fußverkehrs ist daher darauf zu achten, dass Abstellplätze vorrangig zulasten des motorisierten Verkehrs eingerichtet werden. Im Sinne der Barrierefreiheit, besonders auch für mobilitäts-eingeschränkte und sehbehinderte Menschen, muss eine größere Restgehwegbreite sichergestellt werden.

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Michael Müller

Fraktionsvorsitzende

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Ayse Dalhoff
  • Stadtv. Daniela Mehler-Würzbach
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Eyup Yilmaz
  • Stadtv. Michael Müller
  • Stadtv. Monika Christann
  • Stadtv. Pearl Hahn
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