Verkehrsberuhigung Höchst Mainufer Seilerbahn

Antrag im Ortsbeirat 6

Der Ortsbeirat möge beschließen, den Magistrat zu bitten, die Seilerbahn am Mainufer in Frankfurt Höchst als verkehrsberuhigte Zone einzurichten (Schild 325.1)

Begründung:

Bei der Seilerbahn handelt es sich zwar um einen niveaugleich ausgebauten Bereich, allerdings nicht um einen verkehrsberuhigten Bereich. Daher wird hier meist viel zu schnell gefahren und außerdem dabei auch der quasi als „Gehweg“ durch Pflaster abgegrenzte Bereich überfahren, selbst wenn sich dort Fußgänger befinden. Das geschieht sowieso immer dann, wenn große Transporter oder kleine LKW in diesem Bereich parken, das heißt wenn die Fahrbahn zu schmal für passierende Fahrzeuge ist. Der „Gehweg“ grenzt übrigens direkt an die steile und somit nicht ungefährliche Uferböschung der Nidda.

Da die Seilerbahn direkt in die Batterie übergeht, die bereits als verkehrsberuhigte Zone ausgeschildert ist, muss keine Aufhebung der verkehrsberuhigten Zone (Schild 325.2) vorgenommen werden.

 

AntragstellerInnen

Ellen Janik

Dominike Pauli

 

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