Keine Kürzungen bei der Pflege des öffentlichen Grüns

Dazu-Antrag zur M 43 im Ortsbeirat 7

Aus dem Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung zu den steigenden Anforderungen und finanziellen Auswirkungen bei der Pflege des öffentlichen Grüns wird deutlich, dass das Budget für das Haushaltsjahr 2020 erheblich überschritten wurde. Daraus resultierende Konsequenzen für die Zukunft werden nicht benannt.

Der Vorlage M 43 wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  • Auch für das Haushaltsjahr 2021 ist zu erwarten, dass das Budget erneut überschritten wird. Kürzungen und Einsparungen in diesem Bereich sind nicht zu verantworten. Vor allem bei den Personalkosten darf es nicht zu Einsparungen, beispielsweise durch Outsourcing, kommen.
  • Es ist darauf zu achten, dass Tariflöhne gezahlt werden und die Arbeitsbedingungen tariflich festgelegt werden, um eine fachmännische Pflege des öffentlichen Grüns zu gewährleisten.
  • Auch darf es nicht zu Kahlschlagmaßnahmen kommen, die die Grünflächenarbeiten vermeintlich erleichtern würden.
  • In der Vergangenheit gab es auch immer wieder Diskussionen darüber, finanzielle Mittel, die für Spielplätze vorgesehen sind, stattdessen für das öffentliche Grün zu verwenden. Diese beiden Bereiche dürfen nicht gegeneinander ausgespielt werden, eine Umschichtung der finanziellen Mittel verbietet sich.
  • Der Etat für Erhalt und Pflege des öffentlichen Grüns muss deshalb erhöht werden.

Begründung:

Die wachsende Stadt und die Folgen des Klimawandels werden auch zukünftig einen erhöhten Budget-Bedarf fordern. Für eine ökologische Stadtentwicklung spielt die sorgfältige Pflege des öffentlichen Grüns eine gewichtige Rolle. Deshalb darf es in diesem Bereich nicht zu Einsparungen kommen, die die Qualität der geleisteten Arbeit mindern, wodurch Schäden für das städtische Klima riskiert werden.

 Angela Kalisch, Torben Zick, Inge Pauls

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