Sollen die Mieter*innen des Hauses Spohrstraße 62 aus ihren Wohnungen vertrieben werden, um Luxussanierungen zu ermöglichen?

Anfrage im Ortsbeirat 3

Wie der Frankfurter Tagespresse zu entnehmen ist, plant der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62  ,die Westend Projekt- und Steuerungsmanagement GmbH (WPS) ,umfangreich zu sanieren (Frankfurter Rundschau vom 13.05.2020). Obwohl die Liegenschaft nicht im Milieuschutz ist, sollte der Magistrat gegen die geplante Gentrifizierung im Nordend vorgehen.

Dies voraus geschickt, wird der Magistrat gebeten zu prüfen und zu berichten

  • ist dem Magistrat bekannt, dass der neue Eigentümer der Liegenschaft Spohrstraße 62, die WPS,  plant,  diese umfangreich zu modernisieren und seit wann?
  • hat der Magistrat erwogen, die Liegenschaft zu erwerben, um die Bewohner*innen zu schützen, die von einer Gentrifizierung bedroht werden?  Schließlich war dem Magistrat bekannt, wie den Äußerungen des Leiters der Stabsstelle Mieterschutz zu entnehmen ist, dass der Investor bereits eine Immobilie in der Eckenheimer Landstraße erworben hat und die Mieter*innen mit horrenden Mieterhöhungen als Folge von massiven  Modernisierungen mit einer „Angst machenden Sprache“in mehreren Briefen  eingeschüchtert hat?
  • ist dem Magistrat bekannt, dass seit August 2019  vor dem Haus ein Gerüst errichtet wurde, aber Arbeiten noch nicht begonnen wurden, wodurch sich die Bewohner*innen bedrängt fühlen?
  • Wie beurteilt der Magistrat die Äußerungen der  WPS , Leitungen auszutauschen, was zur Folge hätte, dass die Bewohner*innen  ein dreiviertel Jahr die Toilette auf dem Hof benutzen müssten?
  • Teilt der Magistrat die Meinung des Leiters der Stabsstele Mieterschutz, der  die von WPS angekündigten Modernisierungen  „für nicht haltbar“ hält?

Begründung

Der Fall Spohrstraße 62 zeigt, dass die Meinung des Gutachters zum Milieuschutz, dass in einigen Quartieren, wie z. B. dem  nördlichen Teil der Spohrstraße,  Milieuschutz nicht notwendig sei, weil sich dort nichts mehr in Richtung Gentrifzierung verändere, falsch ist. Mieterinitiativen und einige Ortsbeiräte haben dies schon früher festgestellt. Der Magistrat sollte darum Forderungen von Ortsbeiräten und Mieterinitiativen nachkommen, bestehende Milieuschutzsatzungen zu ergänzen bzw. neue zu erlassen.

Antragsteller*innen

Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth

Dieser Beitrag wurde unter Ortsbeirat 03 veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben