Gründung eines Fonds zum Erwerb von Immobilien

Etatantrag im Ortsbeirat 3

In Gebieten mit einer Milieuschutz- bzw. Erhaltungssatzung hat der Magistrat bei geplanten Verkäufen von Immobilien die Möglichkeit des Vorkaufsrechts. Hierdurch ließen sich Spekulationen mit Wohnraum unterbinden.

Dies vorausgeschickt, wird der Ortsbeirat gebeten, die Stadtverordnetenversammlung zu bitten, den Magistrat aufzufordern, einen Fonds zu gründen, um zum Verkauf stehende Immobilien aufzukaufen. Zur Finanzierung dieses Fonds sollten u. a. die Gewinne der ABG herangezogen werden.

Antragssteller*innen:

Hans-Joachim Habermann
Elke Windemuth

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