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Tourismusbeitrag: Mehr Transparenz, breitere Mitwirkung bei der Mittelvergabe und Miteinbeziehung von Geschäftsreisenden

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, folgende Änderungen an der Tourismusbeitragssatzung vorzunehmen: a) der Tourismusbeitrag wird auch von Geschäftsreisenden verlangt (§ 2), b) der Tourismusbeitrag pro Person und Ãœbernachtung wird von zwei Euro in 5 Prozent der Ãœbernachtungskosten … Weiterlesen