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Keine Befreiungen für das Gelände der ehemaligen Oberpostdirektion

ANTRAG Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt: Es wird für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage  60 – 68  ein objektbezogener Bebauungsplan erstellt. Für das Grundstück der ehemaligen Oberpostdirektion Friedrich Ebert Anlage 60-68, wird eine Nutzungsänderung … Weiterlesen