Begehung der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstr./Berger Str. (ehemals „Gaumer-Grundstück“)

Der Ortsbeirat möge beschließen:

der Ortsvorsteher möge eine Vereinbarung mit der Besitzerin oder dem Besitzer der Gebäude auf dem Grundstück Ringelstr./Berger Str. (ehemals „Gaumer-Grundstück“) treffen, damit sich die Mitglieder des Ortsbeirates zu einer Begehung des Gebäudes vor dem Bezug der Wohnungen zusammenfinden können.

Begründung:

Die Wohnungen stehen kurz vor der Fertigstellung und für die Mitglieder des Ortsbeirates ist es von Interesse, die Wohnungen zu besichtigen, um sich einen Eindruck insbesondere über die Sozialwohnungen im 1. und 2. Förderweg und … sowie … zu verschaffen.

Antragsteller*in:

Volker Marx

 

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