Keine Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistrat wird beauftragt, die VGF und die traffiQ anzuweisen, auf Strafanzeigen wegen Leistungserschleichung nach § 265a StGB vollständig zu verzichten. Dies soll nach Vorbild Düsseldorfs geschehen.

Der Magistrat fordert zudem die städtischen Vertreter*innen im Aufsichtsrat des RMV auf, auf die Geschäftsführung des RMV mit dem Ziel Einfluss zu nehmen, dass der RMV auf Strafanzeigen wegen Leistungserschleichung nach § 265a StGB vollständig verzichtet. 

Begründung:

Menschen, die ohne gültiges Ticket Bus oder Bahn nutzen, gehören nicht ins Gefängnis. Die Verfolgung des Fahrens ohne Fahrschein als Straftat trifft die Ärmsten der Gesellschaft. Sie können häufig weder regulär anfallende noch erhöhte Beförderungsentgelte zahlen und befinden sich zudem oft in schwierigen Lebenssituationen. Obwohl der entstandene finanzielle Schaden bei der Verkehrsgesellschaft ungleich gering ist, trifft sie mit den Ersatzfreiheitsstrafen die härteste Sanktion des Staates. Das ist unverhältnismäßig und ungerecht. Justiz und Ermittlungsbehörden werden durch die Strafverfolgung in Fällen des Fahrens ohne Fahrschein unnötig belastet, zudem entstehen der öffentlichen Hand durch die Ersatzfreiheitsstrafen unverhältnismäßig hohe Kosten.

Die Legislative hat diese Fehlwirkungen endlich erkannt und will die Beförderungserschleichung zu einer Ordnungswidrigkeit herabstufen. Die Verkehrsunternehmen anderer Kommunen haben in Reaktion darauf angekündigt, sich auf die zivilrechtlichen Ansprüche auf das erhöhte Beförderungsentgelt zu beschränken und auf Strafanzeigen verzichten zu wollen.

In Düsseldorf ist dies schon geschehen, seit Juni dieses Jahrs verzichtet die Rheinbahn auf Strafanzeigen wegen Fahrens ohne Fahrschein. Dies ist nach einem Antrag aus der Stadtverordnetenversammlung geschehen. Auch der Bremer Senat bewertet den Beschluss des Düsseldorfer Stadtrats als positiv und will seine Vertreter*innen in den Gremien der BSAG dazu anhalten, bei der Geschäftsführung auf eine entsprechende Umsetzung hinzuwirken, sodass zukünftig keine Strafanzeigen mehr gestellt werden.

Frankfurt sollte diesem Vorbild folgen.

DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann

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