Dramatische Lage für wohnungslose Menschen in Frankfurt beenden!

Auf eine ausführliche Anfrage der Fraktion DIE LINKE. im Römer zur städtischen Unterbringung wohnungsloser Menschen hat der Magistrat nach sieben Monaten eine Antwort vorgelegt (B 25/2021). Eyup Yilmaz, wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer, kommentiert die Ergebnisse: „Die Lage ist noch dramatischer als angenommen: Waren im Jahr 2015 weniger als 3.000 Menschen in Notunterkünften untergebracht, so sind es im vergangenen Jahr etwa 7.000 Personen gewesen – darunter auch Familien mit Kindern.“

Dieser dramatische Anstieg geht mit einer politischen Lähmung im Wohnungsbau einher, so Yilmaz weiter: „Nur etwa jeder zehnte städtisch untergebrachte Haushalt kann innerhalb eines Jahres in eine vollwertige Wohnung umziehen. Das bedeutet Wartezeiten von mehreren Jahren in oft beengten Unterkünften. Es fehlt an bezahlbarem Wohnraum – und das nicht erst seit gestern!“

In den letzten Jahren seien zu wenige Sozialwohnungen gebaut worden, nämlich nur 3 Prozent des Neubaus oder 491 in vier Jahren: „Diese Zahl ist nicht nur vor dem Hintergrund des riesigen Bedarfs extrem gering, sondern auch wenn man die auslaufenden Sozialbindungen betrachtet“, stellt Yilmaz fest. Allein im vergangenen Jahr sind zum 31.12.2020 sind für 779 Sozialwohnungen die Bindungen ausgelaufen.

„In den letzten Jahren zeigt sich ein sozial- und wohnungspolitisches Versagen in dieser Stadt. Jährlich werden mehr als 110 Millionen Euro an öffentlichen Geldern für die Unterbringung in Zwischen- und Notunterkünften ausgegeben, aber für den stadteigenen sozialen Wohnungsbau fehlen die Mittel und der Wille. Seit Jahren wird die Menschenwürde in dieser Stadt mit den Füßen getreten. Eine sozialgerechte Wohnungspolitik ist dringend notwendig!“, unterstreicht Yilmaz.

DIE LINKE. im Römer fordert zur Verbesserung der Situation im Wohnungsneubau einen deutlichen Fokus auf Sozialwohnungen und geförderte Wohnungen sowie den Erhalt von gefördertem Wohnraum im Bestand. „Insbesondere die öffentlichen Wohnungsunternehmen sind dafür – entsprechend ihres öffentlichen Auftrags – in die Pflicht zu nehmen!“, so Yilmaz abschließend.

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