Wie ist im geförderten Wohnungsbau die Quote zwischen dem ersten und dem zweiten Förderweg?

Anfrage im Ortsbeirat 7

Bereits in der Koalitionsvereinbarung 2011 zwischen CDU und GRÜNEN wurde vereinbart, dass künftig bei Wohnungsbauprojekten, bei denen die Stadt Einfluss nehmen kann, insgesamt 30% für den geförderten Wohnungsbau reserviert werden. Unseres Wissens gibt es jedoch keine Vereinbarung über die Quote zwischen dem 1. und dem 2. Förderweg.

Der Ortsbeirat bittet deshalb den Magistrat um die Beantwortung folgender Fragen:

  1. Bei wie vielen Neubauprojekten im Ortsbezirk 7 wurden die geforderten 30 Prozent geförderter Wohnungsbau realisiert?
  2. Um wie viele Wohnungen handelt es sich dabei konkret?
  3. Wie viele davon sind Wohnungen des 1. Förderwegs, also originäre Sozialwohnungen, mit Mieten zwischen 5 Euro und 6,50 Euro und bei wievielen Wohnungen handelt es sich um Wohnungen des 2. Förderwegs im Rahmen des Mittelstandsprogramms mit Mieten zwischen 8,60 Euro bis 10,60 Euro?

Barbara David-Wehe
Torben Zick

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