Haftung und Umgang mit falsch abgestellten oder herumliegenden elektrischen Tretrollern

Anfrage im Ortsbeirat 5

Der Magistrat wird um Auskunft zu nachfolgenden Fragen gebeten:

  1. Wie bewertet er die Gefährdung von Fussgängern durch falsch abgestellte oder auf den Gehwegen kreuz und quer herumliegende elektrische Leih-Tretroller?
  2. An wen sollen sich Bürgerinnen und Bürger wenden, wenn regelwidrige oder herumliegende Leih-Tretroller eine Gefahr für Fußgänger darfstellen?
  3. Inwieweit haften die Betreiberfirmen bei Unfällen, die sich aufgrund von falsch geparkten oder herumliegenden Leih-Tretrollern ereignen?

Begründung:

Viele Bürger im Ortsbezirk berichten von rücksichtslos und regelwidrig auf Gehwegen und Plätzen abgestellten oder herumliegenden elektrischen Leih-Tretrollern. Sie sind für viele Fußgänger, insbesondere für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger und für Menschen, die beispielsweise einen Kinderwagen dabeihaben, lästige Hindernisse und Gefahrenquellen. Es gibt eine Menge Klärungs- und Regelungsbedarf.

Fraktionsvorsitzender

Knut Dörfel

Antragstellerin/Antragsteller

Marlis Gutmann
Knut Dörfel

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