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KEG ausschließlich in öffentlicher Hand

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, die Konversions-Grundstücksentwicklungs-gesellschaft mbH (KEG) in städtische Hand zu überführen. Die Weiterveräußerung von Liegenschaften und Wohnobjekten durch die KEG soll ausschließlich an gemeinnützig agierende genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte oder an die stadteigene Wohnungsgesellschaft … Weiterlesen