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Nachtflugverbot von 22 bis 6 Uhr – geht!

Alle Maßnahmen der Lärmminderung und des Aktiven Lärmschutzes sollen so umgesetzt werden, dass deren Bestand von den Betroffenen jederzeit rechtlich eingefordert werden kann. Außerdem soll sich der Magistrat in zuständigen Gremien für einen Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr einsetzten. Die Flugbewegungen sollen auch reduziert werden.
Die Fraktion weist in der Begründung zum Antrag auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts BVerwG hin, das einen Rechtschutz für die Betroffenen möglich macht. Das bisherige Prinzip der freiwilligen Umsetzung Lärm mindernder Maßnahmen unterläuft nach Auffassung der LINKEN die Möglichkeit von Klagen gegen diese. Weiterlesen