Balkon-Solaranlagen bei der ABG: Stadt muss sich durchsetzen!

Am heutigen 23. Juni 2022 wurde am Amtsgericht Frankfurt die Klage der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG gegen einen ihrer Mieter verhandelt, weil der auf seinem gemieteten Balkon zwei Solarmodule betreibt. Dazu erklärt Eyup Yilmaz, planungs- und wohnungspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Römer:

„Der Fall hat im Vorfeld der Verhandlung in den Medien hohe Wellen geschlagen. Um die Wogen zu glätten, hat die ABG nun einen Ortstermin vorgeschlagen, um in dem konkreten Fall eine Lösung zu finden. Der Prozess ruht damit vorerst, kann aber wiederaufgenommen werden, wenn sich keine Einigung erzielen lässt. Das ist ein Erfolg für den Mieter, zu dem wir gratulieren wollen. Der Beklagte ist eindeutig im Recht. Balkon-Solaranlagen sind eine äußerst sinnvolle, dezentrale Säule der Energiewende und dürfen von der ABG nicht in der Weise blockiert werden.“

Der Geschäftsführer der ABG habe in einem Interview vom Vortag allerdings eindeutig klargemacht, dass er Solarmodule auch weiterhin nur nach Einzelfallprüfung zulassen werde. „Das irritiert uns sehr, denn die Stadtregierung ist gerade dabei Fördertöpfe für ebensolche Stecker-Solaranlagen einzurichten. Darunter ein Fördertopf, der sich gezielt an Mieter*innen geförderter Wohnungen der ABG richtet. Mir ist vollkommen schleierhaft, wie das jetzt laufen soll? Die Stadt vergibt Förderbescheide und die ABG behindert dann die Umsetzung bis hin zum Klageverfahren? Das kann es ja nicht sein! Ich fordere den Planungsdezernenten dazu auf, den ABG-Chef an die Kette zu legen und für Klarheit in der Sache zu sorgen. Die Stadt und auch die ABG sollten sich vielmehr daranmachen, die Fördermöglichkeiten schnell auf den Weg zu bringen und in einer geeigneten Kampagne offensiv zu bewerben. Damit das ein klimapolitischer Erfolg wird, der angesichts der galoppierenden Energiekosten den Mieter*innen auch noch etwas das Portemonnaie schont“, so Yilmaz abschließend.

Dieser Beitrag wurde unter Presse veröffentlicht. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben