Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses städtische Erbbaurechte an Immobilienkonzerne

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Die Stadtverordnetenversammlung richtet nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 2 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einen Akteneinsichtsausschuss „städtische Erbbaurechte Immobilien­konzerne“ ein.

Gegenstand des Ausschusses ist die Beantwortung der folgenden Fragen:

  • Zu welchen Grundstücken haben die Vonovia oder andere börsennotierte Immobilienkonzerne Erbbaurechtsverträge mit der Stadt Frankfurt, mit der Stiftung Allgemeiner Almosenkasten, mit der Waisenhausstiftung, mit dem St. Katharinen- und Weißfrauenstift und weiteren stadtnahen Stiftungen?
  • Zu welchen Konditionen hält die Vonovia diese Grundstücke?
  • Welche Anpassungen der Vertragskonditionen gab es seit der erstmaligen Vertragsschließung?
  • Hat die Stadt Bemühungen unternommen, um den Erbbauzins anzupassen und wenn ja, welche?
  • In welchem Rahmen und zu welchen Konditionen sind auf den Grundstücken bauliche Veränderungen, z. B. Nachverdichtungen, möglich und ggf. bereits in Planung?
  • Stehen auf den Grundstücken geförderte Wohnungen und wann laufen ggf. die Förderzeiträume aus?

Begründung:

Mit der Antwort auf die Frage 2021 vom 26.09.2019 wurde bekannt, dass die Stadt Frankfurt und die stadtnahe Stiftung Allgemeiner Almosenkasten insgesamt 40 Grundstücke per Wohnerbbaurecht an den Immobilienkonzern Vonovia oder dessen Vorgängergesellschaft GAGFAH vergeben haben. Das Unternehmen Vonovia steht immer wieder in der Kritik wegen versäumten Instandhaltungen, unterlassenen Reparaturen, mangelhafter Erreichbarkeit sowie hohen Mietsteigerungen und Nebenkosten.

Mit dem Erbbaurecht wird gegen eine vereinbarte Zinszahlung das Recht erworben, ein Gebäude auf Grundstücken zu errichten, deren Eigentum weiterhin in der öffentlichen Hand liegt. Das hat für die Erbbauberechtigten den Vorteil, Eigentum bilden zu können und für die Stadt (oder die stadtnahe Stiftung), dass die Grundstücke nicht weiter verkauft werden können. In der Regel fallen die Grundstücke an die Stadt zurück, wenn die Bewohner*innen ausziehen wollen.

Es ist zu bezweifeln, ob große Wohnungskonzerne öffentliche Grundstücke zum Wohle der Allgemeinheit bewirtschaften, da die Unternehmen in erster Linie ihren Anteilseigner*innen und deren Profiten verpflichtet sind.

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Martin Kliehm

Fraktionsvorsitzende

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Ayse Dalhoff
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Eyup Yilmaz
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Michael Müller
  • Stadtv. Monika Christann
  • Stadtv. Pearl Hahn
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