Schaffung eines verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg

Antrag im Ortsbeirat 7

Der Biedenkopfer Weg führt an einer Grundschule, einer Kindertagesstätte und einer Werk-statt für behinderte Mitmenschen vorbei.

Hierbei handelt es sich um besonders schutzbedürftiger Personen, insbesondere im Straßen-verkehr. Gleichzeitig ist der Biedenkopfer Weg bauseitig als verkehrsberuhigte Zone ausge-legt, besitzt also keine speziellen Schutzräume für schwächere Verkehrsteilnehmer.
Gleichwohl ist der Biedenkopfer Weg nicht als Verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen, womit hier die Geschwindigkeitsbegrenzung der 30 Km/h – Zone wirksam wirkt. Diese Höchstgeschwindigkeit ist aber aufgrund der Bauform des Biedenkopfer Wegs viel zu hoch und stellt eine extreme Gefährdung der schwächeren Verkehrsteilnehmer dar, zumal die bau-liche Ausgestaltung suggeriert, dass sich die Fußgänger in einem verkehrsberuhigten Bereich befinden. Das Gleiche gilt für die Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg.

Dies vorausgeschickt bittet der Ortsbeirat 7 den Magistrat:

  1. Wenn nicht bereits vollumfänglic25h geschehen, sind die baulichen Voraussetzungen für die Einführung des verkehrsberuhigten Bereichs im Biedenkopfer Weg, Strubbergstraße, Dörrwiesenstraße und Langer Weg zu schaffen.
  2. Markierung des Biedenkopfer Wegs und der Strubbergstraße zwischen Breitlacherstraße und In der Au, sowie Dörrwiesenstraße und Langer Weg als verkehrsberuhigten Bereich mittels der Verkehrszeichen 325.1 und 325.2.
  3. Nach Einführung muss die Verkehrsdisziplin mit regelmäßigen Geschwindigkeitskon-trollen überwacht werden.

Antragsteller*innen:

Barbara David-Wehe
Torben Zick

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