Sozialbindungen dauerhaft erhalten

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

Der Magistratsvorlage M93/2022 zum Frankfurter Programm zur sozialen Mietwohnungsbauförderung wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:

Die Stadt Frankfurt ändert ihre Förderprogramme zum Bau von mietpreisgebundenem Wohnraum dahingehend, dass die Mietpreisbindung

  1. bei öffentlichen Wohnungsunternehmen unbefristet ist.
  2. bei privaten Wohnungsunternehmen auf 99 Jahre festgesetzt ist.

Gegenüber dem Land Hessen wirkt die Stadt auf eine entsprechende Änderung der Landesrichtlinie Soziale Wohnraumförderung / Mietwohnungsbau hin.

Begründung:

Jedes Jahr fallen in Frankfurt und in ganz Hessen tausende Wohnungen des Förderwegs 1, sogenannte Sozialwohnungen, aus der Bindung. Der Neubau von Sozialwohnungen ist verschwindend gering und kann den Trend eines abschmelzenden Sozialwohnungsbestands keineswegs aufhalten. Gleichzeitig sind immer mehr Menschen auf der Warteliste für eine Sozialwohnung. 2021 waren allein 22.832 Menschen. Hinzu kommen tausende Geflüchtete, die dringend eine Sozialwohnung benötigen. Der Bedarf an Sozialwohnungen ist enorm, die Zahl an Sozialwohnungen sinkt jedoch kontinuierlich.

In der Regel fallen Wohnungen bereits nach 15 bis 20 Jahren aus der Sozialbindungen. Wenn private Wohnungsunternehmen die Kredite vorzeitig zurückzahlen, können Sozialbindungen sogar nach fünf Jahren wegfallen. Nach Auslaufen der Bindungen sind teils kräftige Mieterhöhungen, zum Beispiel orientierend am Mietspiegel oder nach Modernisierungsmaßnahmen, möglich. Auf der anderen Seite können Investor*innen 900 Euro pro Quadratmeter für den Sozialwohnungsbau und 800 Euro pro Quadratmeter zinslose Kredite erhalten. Wenn jedes Jahr öffentliche Fördermittel in Millionenhöhe in den sozialen Wohnungsbau fließen, dann sollten die Bindungen dauerhaft erhalten bleiben. Denn die hohen Subventionen verlieren mit Auslaufen der Bindungen ihre Wirkung. Einmal öffentlich geförderte Wohnungen dürfen nicht dem privaten Wohnungsmarkt zugeführt und für Profitinteresse genutzt werden können.

Es gehört zur öffentlichen Daseinsvorsorge, dass öffentliche Wohnungsgesellschaften dauerhaft bezahlbaren Wohnraum vor allem für Menschen mit geringem Einkommen zur Verfügung stellen. Um dies langfristig zu gewährleisten, müssen Mietpreisbindungen dauerhaft erhalten bleiben. Vor allem öffentliche Wohnungsunternehmen, an denen die Stadt Frankfurt Anteile hält und folglich Steuerungsmöglichkeiten besitzt, allen voran die stadteigene ABG Holding und die landeseigene Nassauische Heimstätte, stehen in der Verantwortung für eine langfristig soziale Mietpreispolitik Sorge zu tragen. Private Wohnungsunternehmen müssen ebenfalls einen Beitrag dazu leisten, dass Wohnungen, die mithilfe von öffentlichen Geldern entstanden sind, für einen langen Zeitraum von anspruchsberechtigten Mieter*innen bewohnt werden können und somit bezahlbar bleiben. Nur Mietpreisbindungen, allen voran Sozialbindungen, können Menschen mit geringem Einkommen effektiv vor Verdrängung schützen.

Die Wohnungskrise in Frankfurt und der damit verbundene hohe Bedarf an günstigen Sozialwohnungen zeigt, wie wichtig es ist, die Sozialbindung auf einen unbefristeten Zeitraum festzulegen. Nur so wird der Bestand an Sozialwohnungen in der Stadt kontinuierlich gesichert und erhöht.

 

DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

 

Antragstellende:

Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
Stv. Pearl Hahn

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