Die Novellierung des HSOG vom Februar ist gefährlich

Rede in StVV 18.09.25 zur Kleinen Anfrage Nr. 3425 (Grüne) Videoüberwachung mit Gesichtserkennung

 

Werte Frau Vorsteherin, werte Stadtverordnete,

die „schwarze Achse“ zwischen Hessischer und Frankfurter CDU und Dobrindt schlägt wieder zu. Völlig egal, ob Bestimmungen des Grundgesetzes verletzt werden. Es herrscht insbesondere bei der Union eine kollektive Demenz, warum wir wichtige Grundwerte und Menschenrechte in das Grundgesetz aufgenommen haben. Recht auf Asyl? Recht auf Informationelle Selbstbestimmung? Das sind Grundgesetzwerte, die von der Law and Order-Politik der Union permanent gebrochen werden.

Das Irrwitzige ist: Gerade die CDU propagiert auf ihren Wahlplakaten oft die „Freiheit“. In Wirklichkeit hat sie eine panische Angst vor Freiheit und Humanität. In Berlin, Wiesbaden und Frankfurt – mit Billigung der SPD. Die Äußerungen beim Wahlkampfauftakt von Boris Rhein und Alexander Dobrindt am sind hemmungslos unchristlich. Gesichtserkennung mit KI bei Videokameras ist gewollt – auch die präventive IP-Adressenspeicherung – jenseits aller Vorschriften von anzuwendender Verhältnismäßigkeit bei der Verletzung von Grundrechten.

Die Novellierung des HSOG vom Februar ist gefährlich. Öffnet sie doch der Polizei durch wachsweiche Formulierungen umfangreiche Handlungsmöglichkeiten, welche zwar grundsätzlich einen richterlichen Beschluss bräuchten, jedoch prima umgangen werden können. Bei behaupteter „Gefahr im Verzug“ ist kein richterlicher Beschluss mehr möglich, ohne dass nicht das Recht auf Informationelle Selbstbestimmung schon verletzt worden wäre.

Tatsache ist: Sie wird jeden Tag und jede Sekunde durch die Landespolizei verletzt. Beispielsweise ist im Bahnhofsviertel eine Videokamera permanent auf einen Hauseingang eines alternativen Wohnprojekts gerichtet. In diesem Haus befindet sich auch der Verein Förderverein Roma e. V. Alle Menschen, die als Gäste oder Ratsuchende das Haus betreten und wieder verlassen, werden mit Gesichtserkennung erfasst und gespeichert. Auch alle Menschen, die zufällig dort vorbeigehen. Hier kann man nicht mehr von Gefahrenabwehr reden und auch nicht von Verhältnismäßigkeit. Deswegen ist Widerstand dagegen wichtig, sonst kommen wir in einen Überwachungsstaat wie in China.

Die Magistratsvorlage M 264 aus 2017 kennt als wichtigste Gefahr Demonstrationen und terroristische Angriffe von Islamisten. Auf dem rechten Auge blind.

Wenn jemand ein Messer zückt, ist es mit der Gefahrenabwehr durch eine Videokamera vorbei. Und woran erkennt die Polizei im Kontrollraum einen Menschen, der etwas zur Vorbereitung eines Verbrechens auskundschaften will? Ein Mensch, der etwas sucht, ist also dann gleich ein Verbrecher? Und wieso sind Second Hand-Läden und eine Vielzahl von Gastronomiebetrieben Anziehungspunkte für eine problematische Klientel und damit ein polizeilicher Brennpunkt? Das ist Paranoia. Da plädieren wir Linken doch eher für die Freiheit einer bunten und lebendigen Welt.

Was ist der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im HSOG?

  • Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen haben die Gefahrenabwehr- und die Polizeibehörden diejenigen Maßnahmen zu treffen, die die einzelne Person und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigen.
  • und erfordert eine sorgfältige Abwägung des Gewichts des Eingriffs in ein Grundrecht gegen die Dringlichkeit und das Gewicht der Gründe, die den Eingriff rechtfertigen

Legitimer Zweck, Geeignetheit, Erforderlichkeit und Angemessenheit einer Maßnahme. Nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit müssen alle staatlichen Maßnahmen zunächst einem legitimen Zweck dienen.10.04.2023

Dieser Beitrag wurde unter Monika Christann abgelegt und mit , , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben