Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Stadt Frankfurt beendet zügig bestehende Leerstände in stadteigenen Immobilien und überführt die betroffenen Liegenschaften in eine gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung gemäß den unter Punkt 1.2 der Vorlage M213/2025 festgelegten Kriterien.
- Hierbei sind öffentlich-rechtliche Körperschaften, Genossenschaften sowie weitere Rechtsformen in Nutzer*innenhand vorrangig zu berücksichtigen. Bei der Suche nach geeigneten Akteur*innen und Konzepten wird auf die Genossenschaftliche Immobilienagentur Frankfurt (GIMA) zurückgegriffen.
- Es wird ein halbjährlicher Bericht zur aktuellen Bestandserfassung sowie eine Prioritätenliste zu den Fortschritten bei der Sanierung städtischer leerstehender Wohnliegenschaften veröffentlicht. Dieser enthält Angaben zu den jeweils bewirtschaftenden Akteur*innen sowie zum voraussichtlichen Fertigstellungstermin und Ausschreibungsverfahren.
- Eine Übersicht mit den Adressen leerstehender Wohnungen im Eigentum der Stadt wird veröffentlicht.
Begründung:
Aktuell stehen in Frankfurt rund 101 Wohnungen, die sich in städtischer Hand befinden, leer.[1] Dieser Leerstand hält zum Teil seit Jahren an und ist angesichts des eklatanten Mangels an bezahlbarem Wohnraum sowie der zahlreichen Menschen, die auf der Warteliste für eine geförderte Wohnung stehen oder wohnungslos sind, nicht hinnehmbar. Um die Wohnungsnot in Frankfurt zu bekämpfen, ist es zwingend notwendig, die städtischen Immobilien schnellstmöglich wieder als Wohnraum zu Verfügung zu stellen.
Die Stadtregierung äußert sich zum Leerstand städtischer Liegenschaften wie folgt: „Derzeit werden leerstehende Wohnungen priorisiert in Sanierung gegeben. Außerdem ist eine Kooperation mit der ABG in Vorbereitung, welche die Sanierung der leerstehenden Wohnungen übernehmen soll.“ Allerdings liegen keine genauen Informationen über konkrete Sanierungsfortschritte vor. Es ist unklar, wann mit der Beendigung des Leerstands und der Weitervermietung zu rechnen ist. Ein regelmäßiger Bericht zu Ablaufplan und Zeitrahmen ist daher notwendig.
Für die Schaffung von dauerhaft sozialem und bezahlbarem Wohnraum ist es darüber hinaus von zentraler Bedeutung, eine gemeinwohlorientierte Wohnraumbewirtschaftung sicherzustellen. Dazu sollen die folgenden gemeinwohlorientierten Kriterien gemäß 1.2. in M213/2025[2] erfüllt werden:
- Die Wohnraumbewirtschaftung erfolgt dauerhaft lediglich kostendeckend (in Orientierung an der Zweiten Berechnungsverordnung – II. BV).
- Gewinne aus der Wohnraumbewirtschaftung werden nicht ausgeschüttet, sondern ausschließlich zweckgebunden zum Ausbau weiterer gemeinwohlorientierter Projekte im Wohnungssektor reinvestiert.
- Die Miete liegt dauerhaft mindestens 20% unter der ortsüblichen Vergleichsmiete, definiert durch den Frankfurter Mietspiegel.
Die GIMA verfügt über ausgewiesene Expertise in der Vermittlung stadteigener Immobilien an gemeinwohlorientierte Akteur*innen und begleitet insbesondere Genossenschaften und nutzer*innengetragene Projekte bei der Entwicklung tragfähiger Nutzungskonzepte. Durch ihre lokale Vernetzung und fachliche Erfahrung eignet sich die GIMA in besonderer Weise, um geeignete Akteur*innen effizient zu identifizieren und eine sozial sowie gemeinwohlorientierte Bewirtschaftung leerstehender städtischer Liegenschaften sicherzustellen.
Angesichts der angespannten Wohnraumsituation in Frankfurt widerspricht es dem Auftrag der Kommune zur Wohnraumversorgung der Allgemeinheit, wenn städtischer Wohnraum leer steht. Um dringend benötigten Wohnraum schnell verfügbar zu machen und weitere soziale sowie finanzielle Folgekosten für die Stadt zu vermeiden, ist eine zügige Beendigung des Leerstands erforderlich.
Die Linke im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende
Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
