Vergabe von städtischem Grund und Boden nur an öffentliche Wohnungsgesellschaften oder gemeinwohlorientierte genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Stadt Frankfurt verkauft keinen städtischen Grund und Boden.
  2. Bei der Neuvergabe städtischer Grundstücke und solcher, die sich im Besitz von städtischen Stiftungen oder Gesellschaften befinden und für den Wohnungsbau vorgesehen sind, werden diese nur den öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften und gemeinwohlorientierte genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte im Erbbaurecht zur Nutzung überlassen.

Begründung:

 

Die Stadt Frankfurt hat laut Magistrat zwischen 2016 und 2022 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 191.000 m² privatisiert. In dieser Zahl ist nicht berücksichtigt, wie viele Grundstücke die Städtischen Stiftungen an private Investor*innen verkauft haben.

 

Bezahlbarer Wohnraum ist Mangelware in Frankfurt. Einerseits werden kaum neue Sozialwohnungen geschaffen, andererseits geraten Wohngruppen und Genossenschaften in immer größere finanzielle Schwierigkeiten, Grundstücke zu finanzieren und Wohnprojekte zu realisieren. Neubau entsteht vor allem im hochpreisigen Segment. Schon jetzt haben wir in Frankfurt auf der einen Seite einen großen Mangel an bezahlbarem Wohnraum und auf der anderen Seite einen eklatanten Überhang an Luxusleerstand.

Die Stadt muss darauf verzichten, eigene Grundstücke an private Investor*innen zu verkaufen. Um eine soziale Wohnraumversorgung und dauerhaft günstige Mieten sicherzustellen, müssen öffentliche Grundstücke unbedingt in öffentlicher Hand verbleiben. Sie dürfen ausschließlich im Erbbaurecht vergeben werden und auch nur an öffentliche Wohnungsgesellschaften oder gemeinwohlorientierte genossenschaftliche und gemeinschaftliche Wohnprojekte unter der Bedingung von sozialverträglichen Mieten.

 

Nur wenn die Stadt Frankfurt Flächen im Eigentum behält, stellt sie sicher, dass diese Flächen in Zukunft in einer für die Allgemeinheit angemessenen Weise genutzt werden können. Damit bleibt für die Stadt Frankfurt auch in Zukunft Spielraum in der Liegenschaftspolitik und der Gestaltung des öffentlichen Raums. Flächen, die langfristig in städtischem Eigentum sind, können auch nicht mehr Teil der Spekulationstaktiken privater Investor*innen sein. Aus diesen Gründen verzichtet die Stadt Frankfurt darauf, Grundstücke zu privatisieren und vergibt sie nur im Erbbaurecht an gemeinnützig agierende Akteur*innen.

 

DIE LINKE. im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende

Antragstellende:

Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Eyup Yilmaz
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann

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