Verkehrsführung für die Schmittener Straße und die Hattsteiner Straße südlich des Hausener Wegs neu regeln

Anregung an den Magistrat im Ortsbeirat 7

Bezug: ST 516 vom 28.02.2022, OM 983 vom 2.11.2022

Die Antwort des Magistrat bezüglich der OM 983 ist nicht nachvollziehbar:

  1. Bei einem Ortstermin am 20.9.2022 wurde ein Einvernehmen darüber hergestellt, dass die Einbahnstraßenregelung die verkehrliche Situation verbessert. Bedenken wegen einer möglichen beschleunigten Fahrweise wurden entkräftet, da es nur um aufsuchenden Verkehr in einem reinen Wohngebiet gibt und die kurze Strecke von ca. 70 Metern nicht dazu geeignet ist. Hauptsächlich ging es um Vermeidung von zurückweichenden Autos auf den Hausener Weg bei entgegenkommenden Verkehren.
  2. Das Argument, dass die beiden Straßenabschnitte Bestandteil einer Tempo 30-Zone sind, kann nicht gegen eine Einbahnstraßenregelung sprechen: beide Straßenabschnitte nördlich des Hausener Wegs sind ebenfalls Tempo 30-Zonen, für beide Straßen trifft die Einbahnstraßenregelung zu, ebenso ist die Parksituation vergleichbar. Schneller gefahren wird deswegen dort nicht, jedenfalls nicht signifikant schneller als in den südlichen Straßenabschnitten.

Vor diesem Hintergrund bittet der Ortsbeirat, die Ablehnung der OM 983 zu überdenken und um eine erneute Ãœberprüfung der Anregung in der OM 983,  die Verkehrsführung durch eine Einbahnstraßenregelung so zu regeln, dass entgegenkommende Verkehre in diesen beiden Straßen verhindert werden.

 

Antragstellende:

Inge Pauls, Angela Kalisch, Torben Zick

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