Zusammenarbeit mit dem Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe

Anfrage des Stadtverordneten Eyup Yilmaz der Fraktion DIE LINKE. im Römer gemäß § 50 (2) HGO

Frankfurt hat ein massives Problem mit der Unterbringung von obdachlosen und wohnungslosen Menschen. Waren 2014 noch ca. 2.400 Menschen von der Stadt untergebracht, waren es 2019 etwa 7.800 Menschen. Der Magistrat antwortete auf eine Anfrage der LINKEN, dass darunter mehrere hundert Familien insgesamt mit mehr als 1.600 Kindern sind.

Das kann unterschiedliche Lebensrealitäten bedeuten: Während einige Menschen in zwischengenutzten Wohnungen, betreuten Wohnheimen oder größeren Unterkünften leben, sind ca. 2.500 Personen in schäbigen Hotels, Pensionen und privaten Wohnheimen untergebracht und haben nur wenige Quadratmeter Wohnfläche pro Person zur Verfügung. Es gibt nur gemeinschaftlich genutzte Badezimmer und Küchen, deren Ausstattung oft nicht zur Versorgung ausreicht. Zusätzlich sind die baulichen Zustände der Unterkünfte teilweise katastrophal, wie zuletzt ein defacto-Beitrag vom 27. April 2020 zeigte. An ein gesundes Leben, Aufwachsen oder Lernen – insbesondere der Kinder – ist nicht zu denken.

Dabei ist die Stadt Frankfurt zu einer Unterbringung der Menschen zur Verhinderung von Obdachlosigkeit gesetzlich verpflichtet. Eine angemessene, menschenwürdige Unterkunft entspricht außerdem dem Menschenrecht. Familien mit Kindern sollten zusätzlich geschützt sein, denn Kinder haben ein Recht auf kindgerechte Unterbringung. Dieses Recht hat Deutschland mit der UN-Kinderrechtskonvention unterschrieben und es wurde im Jahr 2018 in der hessischen Verfassung verankert.

Um die Unterbringung von wohnungslosen, obdachlosen und von Wohnungs-/Obdachlosigkeit bedrohten Menschen an einer Stelle zusammen zu führen, hat der Magistrat im März 1993 die Einrichtung der Zentralen Vermittlung von Unterkünften (ZVU) beschlossen und diese an den Evangelischen Verein für Wohnraumhilfe e.V. (nachfolgend Evangelischer Verein) ausgegliedert. Die vertraglichen Vereinbarungen hierzu sind bisher nicht öffentlich zugänglich, über eventuelle Vertragsänderungen zwischen der Stadt und dem Evangelischen Verein ist nichts bekannt.

Die Hauptaufgabe der ZVU ist die Vermittlung von Unterkünften an wohnungslose Personen und die Verwaltung der Hotels, Pensionen und Sammelunterkünfte, einschließlich des Zahlungsverkehrs und der Kontrolle der Unterkünfte bezogen auf die Einhaltung der Standards und deren Zustand.

Die Vermietungsbedingungen werden meist gesammelt mit den privaten Betreibern von Unterkünften in sogenannten Belegungsvereinbarungen festgehalten. Die Belegungsvereinbarungen über Anzahl der Plätze und Dauer der Anmietung verhandelt der Evangelische Verein. Die Belegungsvereinbarungen werden vor Abschluss von den zuständigen Stellen der Stadtverwaltung geprüft. Die Stadt beauftragt schließlich den Evangelischen Verein mit dem Abschluss der Belegungsvereinbarung. Kriterien beim Abschluss von Vereinbarungen sind bspw. baulichen Gegebenheiten, Zustand und Ausstattung, sanitäre Anlagen, Lage etc. Außer den Hotels und Pensionen mietet der Evangelische Verein Wohnungen an, die – meist von größeren oder öffentlichen Unternehmen – zur temporären Zwischennutzung angeboten werden, zum Beispiel vor Sanierung oder Abriss. Laut Antwort Magistrats auf die Frage 2604 vom 04.06.2020 hat der Evangelische Verein im Auftrag der Stadt mit „privaten Vermietern und Hoteliers aktuell für 22 Unterkünfte Belegungsvereinbarungen geschlossen“. Außerdem vermittelt er wohnungslose Menschen in 25 Unterkünfte, die andere Träger der freien Wohlfahrtspflege im Auftrag der Stadt betreiben.

Die ZVU ist außerdem für die Kontrolle der Unterbringung in den Hotels und Pensionen, aber auch in manchen Sammelunterkünften im Hinblick auf die Einhaltung der Vertragsbedingungen, der Hygiene und technischen Anforderungen zuständig. Die Unterkünfte werden vor Abschluss einer Belegungsvereinbarung überprüft – ansonsten nur nach Hinweis auf Missstände. Für die Reparatur der Schäden sind die jeweiligen Betreiber der Unterkünfte zuständig.

Die Bewohner*innen der Unterkünfte erhalten keinen eigenen Mietvertrag. Ihnen wird die Unterkunft vom Jugend- und Sozialamt mittels einer „öffentlich-rechtlichen Einweisung“ nach HSOG zur Verhinderung von Obdachlosigkeit zugewiesen. Damit bestehen keine Mietverhältnisse und die Wohnverhältnisse unterliegen nicht den üblichen Regelungen eines Mietvertrags (bspw. zum Kündigungsschutz).

Abgerechnet werden die Gesamtkosten für die Unterbringung im Rahmen der ZVU mit der Stadt. Die Höhe der Unterbringungskosten (pro Person) wurden von der Stadt Frankfurt mit dem Evangelischen Verein vertraglich festgelegt. Während der Magistrat angibt, dass die Unterbringung von Menschen ohne Wohnung in temporären Unterkünften im Jahr 2016 Kosten in Höhe von 23.431.681 Euro entstanden seien (B 424/2017), würden die Aufwendungen 2019 bereits 64.045.000 Euro betragen (nach Kostenerstattungen, Antwort auf F 2559/2019).

Der Magistrat gibt an, dass der Tagessatz für eine Hotelunterbringung bei 30 Euro pro Person liegt. Dies entspricht 930,00 Euro bei 31 Tagen (B 387/2019). Das ist für wenige Quadratmeter bei teilweise bedenklichen hygienischen Bedingungen sehr viel Geld. Für eine vierköpfige Familie kommt die Stadt nach diesen Zahlen auf Unterbringungskosten von 3.720 Euro für 31 Tage. In dem defacto-Beitrag ist sogar von Zahlungen von 4.600 Euro im Monat die Rede. Neben den Unterbringungskosten entstehen Verwaltungskosten, die laut Angaben des Evangelischen Vereins 2019 rund eine Million Euro betrugen.

Neben den Aufgaben der ZVU betreibt der Evangelische Verein 18 eigene Unterkünfte mit rund 1.400 Plätzen. Für den Betrieb der Unterkünfte wurden zusätzliche Leistungs-, Prüf- und Vergütungsvereinbarungen mit der Stadt Frankfurt abgeschlossen. Für diese Unterbringungsleistungen erhielt der Evangelische Verein im Jahr 2019 laut eigenen Angaben 11 Millionen Euro von der Stadt. Die vom Evangelischen Verein betriebene ZVU ist auch mit der Prüfung der vom Verein selbst betriebenen Unterkünfte beauftragt.

Abschließend ist festzustellen, dass die Unterbringung in Notunterkünften eigentlich vorrübergehend sein soll. Allerdings ist es keine Seltenheit, dass Familien mehrere Jahre – einige bis zu fünf oder mehr Jahre (!) – in Notunterkünften verweilen müssen. Eine Ursache ist die Zahl der bezahlbaren Wohnungen, die in Frankfurt seit Jahren extrem rückläufig ist. Zudem fallen immer mehr Sozialwohnungen aus der Bindung – kurz: die Stadt versagt seit Jahrzehnten darin, dass Wohnungssuchende angemessenen, bezahlbaren und menschenwürdigen Wohnraum in Frankfurt finden können.

Während der Corona-Maßnahmen und in der darauf folgenden wirtschaftlichen Krise zeigt sich dieses Versagen noch deutlicher. Die Wohnungsvermittlung ist in Zeiten überfordert, in denen Wohnraum zum Schutzraum vor einer Virusinfektion wird: Das Sozialdezernat gab an, dass über eine Unterbringung aller Obdachlosen in Hotels nicht nachgedacht würde, denn „das können wir jetzt nicht leisten“ (FR vom 23. März 2020). Nachdem das Sozialdezernat sich nicht in der Lage sah, mehr zu tun, wurde erst am 6. April – drei Wochen nach dem Erlass der Kontaktsperre – eine einzige Unterkunft bereitgestellt. Diese Unterkunft bot allerdings nur Platz für maximal 50 Personen und diese sollten auch ausschließlich temporär untergebracht werden – und zwar auch nur dann, wenn sie zuvor positiv auf SARS-CoV-2 getestet oder als Verdachtsfälle identifiziert wurden. Am 7. Mai 2020 wurde dann von einer weiteren Unterkunft für bis zu 30 Personen berichtet, die „in Kürze“ realisiert werden sollte (Antwort auf F 2525).

Immer wieder fällt auch der Kontrast zwischen Wohnungslosigkeit und leer stehendem Wohnraum auf. Doch seit die Hessische Landesregierung das Wohnraumzweckentfremdungsverbot 2004 aufhob, hat die Stadt Frankfurt keine Handhabe mehr, Eigentümer*innen von leer stehendem Wohnraum zu einer Zwischennutzung zu verpflichten. Obwohl der Magistrat schon mehrfach angekündigt hatte, auf die Hessische Landesregierung einwirken zu wollen, um eine Wiedereinführung des Wohnraumzweckentfremdungsverbotes zu erwirken, ist dies bisher nicht geschehen.

Wohnungslose Menschen gibt es nicht nur in Frankfurt: Andere Städte wie New York, Toronto, Helsinki, Düsseldorf oder Berlin bringen Menschen nach dem Ansatz „Housing First“ unter. Dabei wird ein bedingungsloser Mietvertrag für eine vollwertige Wohnung ausgestellt und der Erhalt der Wohnung ist an keinerlei Auflagen geknüpft.

Der Magistrat wird gebeten, folgende Fragen zu beantworten:

Vergabe der ZVU-Leistungen

  1. Wie ist der Wortlaut des Vertrags zwischen Sozialdezernat und Evangelischem Verein für Wohnraumhilfe e.V. (Evangelischer Verein) zur Übertragung der Aufgaben der Zentralen Vermittlung von Unterkünften (ZVU)?
  2. Wie sind der ursprüngliche Vertrag sowie eventuelle Aktualisierungen und Ergänzungen den Stadtverordneten und der Öffentlichkeit zugänglich?
  3. Anhand welcher Kriterien wurde der Evangelische Verein 1993 für die Betreuung der ZVU ausgewählt?
  4. Welche anderen Träger, Organisationen, Vereine oder Unternehmen wurden für die Betreuung der ZVU in Betracht gezogen?
  5. Aus welchen Gründen ist die ZVU nicht im Sozialdezernat angesiedelt?
  6. Wurden die Aufgaben der ZVU seit 1993 neu vergeben und wenn ja, wann und mit welchen Vertragsinhalten?
  7. Wurden die vertraglichen Vereinbarungen der ZVU seit 1993 aktualisiert und wenn ja, wann und mit welchen Vertragsinhalten?
  8. Wurden die Aufgaben der ZVU seit 1993 neu bestimmt und wenn ja, inwiefern?
  9. Nach welchen Kriterien plant das Sozialdezernat, die Dienstleistung ZVU neu zu vergeben und wann?

Arbeitsumfang

  1. Mit wie vielen und welchen Betreiber*innen von Unterkünften bestand im Jahr 2015 eine Betreuungsvereinbarung und wie viele Schlafplätze waren deren Bestand?
  2. Mit wie vielen und welchen Betreiber*innen von Unterkünften besteht im Jahr 2020 eine Betreuungsvereinbarung und wie viele Schlafplätze sind deren Bestand?
  3. Wie viele Personen wurden von der ZVU in den Jahren 2015 bis 2020 pro Jahr in Hotels, Pensionen, Sammelunterkünfte vermittelt (sofern möglich nach Einzelpersonen und Familien unterscheiden)?
  4. Wie viele Personen wurden vom Evangelischen Verein in den Jahren 2015 bis 2020 pro Jahr in vereinseigene Unterkünfte sowie in „zwischengenutzten Wohnraum“ vermittelt (sofern möglich nach Einzelpersonen und Familien unterscheiden)?
  5. Wie viele Personen wurden von anderen vergleichbaren Betreiber*innen von Unterkünften in den Jahren 2015 bis 2020 pro Jahr in Unterkünfte vermittelt?
  6. Wie viel Personal ist in der ZVU beschäftigt? Bitte nach Vollzeit-, Teilzeit- und als Minijobber beschäftigten aufteilen.
  7. Nach welchen Tarifverträgen sind die Personen beim Evangelischen Verein beschäftigt?
  8. Wie viele Personen sind ohne Tarifvertrag beim Evangelischen Verein beschäftigt?
  9. Wie viele Personen sind in Leih- oder Zeitarbeit beim Evangelischen Verein beschäftigt?
  10. Wie viele der ZVU-Mitarbeiter*innen waren bzw. sind in den Jahren 2015 bis 2020 in der Wohnraumvermittlung tätig (gewesen)?
  11. Wie viele ZVU-Mitarbeiter*innen waren bzw. sind beim Evangelischen Verein für die Betreuung und wie viele in der handwerklichen Abteilung zur Instandsetzung der Unterkünfte beschäftigt? Inwiefern gibt es in diesen Arbeitsbereichen eine tarifliche Bindung?
  12. Wie hat sicher die Beschäftigungszahl des Evangelischen Vereins im Verhältnis zu der Zunahme der untergebrachten Personen entwickelt?

Betreiber*innen der Unterkünfte

  1. Wie findet der Evangelische Verein die Betreiber*innen der Unterkünfte (Vermieter*innen, Hoteliers, freie Kapazitäten auf dem Hotelmarkt)?
  2. Werden bestimmte Betreiber*innen/Gesellschaften bei der Vergabe bevorzugt?
  3. In welchen Rechtsformen sind die Betreiber*innen der Unterkünfte organisiert?
  4. Welche Vertragsinhalte umfassen die Belegungsvereinbarungen und welche ggf. kurzfristigere Vereinbarungen zur Unterbringung (insbesondere hinsichtlich Dauer, Kündigungsmodalitäten und Unterbringungsstandards)?
  5. Wie lang sind die Vertragslaufzeiten der Belegungsvereinbarungen üblicherweise?
  6. Gibt es Verträge bzw. Vereinbarungen mit Betreiber*innen, die für einen Zeitraum für länger als 1, 5 oder 10 Jahre geschlossen sind? Wenn ja, wie viele?
  7. Inwiefern sind in den Belegungsvereinbarungen Betreuungs- und Serviceangebote für die Bewohner*innen vertraglich festgehalten (bspw. psychosoziale Dienste)?
  8. Welche Regelungen dürfen die Betreiber*innen per Hausordnungen durchsetzen und wie wird dies durch die ZVU kontrolliert?
  9. Wie viele Schlafplätze vermietet die*der größte Betreiber*in an die Stadt?
  10. Sind Betreiber*innen und Eigentümer*innen der von der Stadt angemieteten Unterkünfte identisch?
  11. Wie viele Schlafplätze und Unterkünfte sind in städtischem Eigentum?
  12. Wie viele Schlafplätze sind in den 18 Unterkünften des Evangelischen Vereins vorhanden?
  13. Wie viele Schlafplätze sind in den 25 Unterkünften der Träger der freien Wohlfahrtspflege vorhanden?
  14. Wie viele Schlafplätze und Unterkünfte sind in privatem Eigentum (bitte nach Unternehmen und Einzelpersonen aufschlüsseln)?
  15. Betreiben Gesellschaften mit städtischer Beteiligung, deren Tochtergesellschaften oder stadtnahe Stiftungen Notunterkünfte für wohnungslose Menschen? Wenn ja, welche Gesellschaften sind das und in welchem Umfang besitzen und/oder betreiben sie Unterkünfte?

Kosten

  1. Wie hoch sind die Kosten der Unterbringung von obdach- und wohnungslosen Personen und geflüchteten Menschen in Hotels, Pensionen, Sammelunterkünfte, Wohnheimen und zwischengenutztem Wohnraum (bitte insgesamt, jeweils und pro untergebrachter Person angeben)?
  2. Wie setzen sich die Kosten der Unterbringung für eine Person zusammen?
  3. Wie kommen die in dem defacto-Beitrag erwähnten Unterbringungskosten von 4.600 Euro pro Monat zustande und für wie viele Quadratmeter wurden sie gezahlt?
  4. Welche Leistungen umfassen die Zahlungen, die über die ZVU abgewickelt werden?
  5. Wie hoch ist der Anteil der Kosten, den der Evangelische Verein (inklusive ZVU) erhält?
  6. Wie (unter welchen Posten) werden die Kosten im städtischen Haushalt abgerechnet?
  7. Welche Kosten werden dem Sozialamt erstattet (s. Antwort auf F 2559 vom 7. Mai 2020, nach der von mehr als 86 Mio. Euro 22 Mio. Euro erstattet würden)?
  8. Wie hoch ist der Prozentsatz der Gelder, der an die Betreiber*innen der Unterkünfte geht?
  9. Wie hoch war der Höchstsatz, den das Sozialamt seit 2016 für eine Unterkunft gezahlt hat?
  10. Wo wird über diese Ausgaben transparent, regelmäßig und öffentlich berichtet?

Standards

  1. Welche Standards gelten für die Unterkünfte hinsichtlich Hygiene, Belegung, Sauberkeit, Reparaturstand?
  2. Wie und wie oft und von wem werden diese Standards überprüft?
  3. Inwiefern ist das Gesundheitsamt in die Überprüfungen einbezogen?
  4. An wen sollen sich die Bewohner*innen bei Missständen wenden?
  5. Wie ist diese Anlaufstelle erreichbar und wie wird die Erreichbarkeit durch die Bewohner*innen gewährleistet? Sind bspw. Internetzugang und Telefonanschluss in den Unterkünften sichergestellt?
  6. Wie viele Begehungen wurden in den letzten drei Jahren jeweils durchgeführt?
  7. Wie viele Mängel wurden in den vergangenen drei Jahren jeweils behoben?
  8. Wie viel Zeit verging zwischen der Meldung eines Mangels und dessen Behebung, durchschnittlich und maximal?
  9. Inwieweit wurde mit Nachdruck für die Einhaltung der Standards gesorgt und inwieweit wurden Maßnahmen wie Abmahnungen der Betreiber*innen, Ersatzvornahmen, Kürzung der Zahlungen oder außerordentliche Vertragskündigung seitens der Stadt bzw. der ZVU verhängt bzw. ausgesprochen?
  10. Wie viele Kosten sind der Stadt durch Reparaturen in den Jahren 2015 bis 2020 entstanden?
  11. Inwiefern sind die Unterkünfte mit sozialen Diensten versorgt? Wie viele Mitarbeiter*innen sind in sozialen Diensten tätig?
  12. Wie viele Notunterkünfte sind barrierefrei und/oder rollstuhlgerecht?
  13. Inwiefern ist die Nahversorgung ein zentraler Faktor beim Abschluss eines Vertrages oder einer Belegungsvereinbarung?
  14. Ist eine fußläufige Nahversorgung für die Bewohner*innen sichergestellt? Wenn nicht, welche Transportleistungen stellt die Stadt zur Verfügung?

Notunterbringung als Dauerlösung

  1. Inwiefern sind die Bewohner*innen gegen den Verlust ihrer Unterkunft geschützt?
  2. Was passiert bei einer Beendigung des Mietverhältnisses durch die*den Betreiber*in? Wie werden Bewohner*innen nach einer Beendigung des Mietverhältnisses mit Wohnraum versorgt?
  3. Wie viele Haushalte, die in Notunterkünften untergebracht sind, sind beim Amt für Wohnungswesen für eine Sozialwohnung registriert?
  4. Wie viele Menschen, die in Notunterkünften untergebracht sind, konnten in den Jahren von 2015 bis 2020 jeweils in eine vollwertige Wohnung umziehen?
  5. Wie viele Menschen, die in Notunterkünften untergebracht sind, sind auf barrierefreien und/oder rollstuhlgerechten Wohnraum angewiesen?
  6. Was tut der Magistrat, um den schulpflichtigen Kindern in Notunterbringung eine angemessene Schulbildung und ein Lernen außerhalb der Schule zu ermöglichen?
  7. Was tut der Magistrat, um auf die besondere Situation wohnungsloser Frauen* zu berücksichtigen?
  8. Was tut das Sozialdezernat dafür, dass alle Menschen in Frankfurt langfristig in vollwertigen Wohnungen untergebracht werden können?
  9. Wie bewertet der Magistrat die Einrichtung eines Kontingents für Notuntergebrachte bei der Wohnungsvermittlung durch das Amt für Wohnungswesen?
  10. Wie hoch rechnet sich der Magistrat die Chancen aus, dass CDU und Grüne auf Landesebene das Zweckentfremdungsverbot von Wohnraum wiedereinführen werden?
  11. Ab wann wird die Strategie „Housing First“ in Frankfurt angewendet?
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