Baulandbeschluss für bezahlbaren Wohnraum

Antrag der Fraktion DIE LINKE. im Römer zu M 220/2019

Die Stadtverordnetenversammlung möge folgende Punkte beschließen:

Die Vorlage M 220/2019 wird wie folgt geändert bzw. ergänzt:

  1. Die Quote von gefördertem Wohnraum wird von 30 auf 68 Prozent erhöht.
  2. Die Stadt fordert alle Bauenden (Bauunternehmen, Privatpersonen, Genossenschaften, Wohnungsgesellschaften) zur Schaffung von bezahlbarem Wohnraum auf. Insbesondere die Beschränkung auf Projekte ab 30 Wohneinheiten wird aufgehoben (s. Baulandbeschluss S. 5f. und S. 10).
  3. Öffentliche Wohnungsgesellschaften bauen keine Eigentumswohnungen.
  4. Stadteigene und öffentliche Grundstücke, d.h. Grundstücke im Besitz von stadtnahen Stiftungen, Eigenbetrieben oder stadteigenen Gesellschaften, werden nicht verkauft. Dies gilt auch für Verfahren der Baulandumlegung nach § 45 ff. BauGB.
  5. Auf stadteigenen und öffentlichen Grundstücken entstehen im Wohnungsbau ausschließlich geförderte Mietwohnungen oder gemeinschaftliche Wohnprojekte.
  6. Der Magistrat wird beauftragt, den Eigentümer*innen von Baugrundstücken, auf denen nach Erteilung der Baugenehmigung noch nicht mit dem Bau begonnen wurde – nach vorheriger Erörterung der Maßnahmen in Einklang mit § 175 BauGB – ein Baugebot nach § 176 BauGB auszusprechen. Kauft oder übernimmt die Stadt durch Anwendung dieses Verfahrens Grundstücke (ggf. nach § 85 Abs. 1 Nr. 5 BauGB), für die eine Wohnbebauung geboten ist, so überlässt sie diese der städtischen Wohnungsgesellschaft oder Wohnprojektgruppen im Erbbaurecht, um geförderten Wohnraum zu schaffen.
  7. Unter „III.5.3 Leistungen der Planungsbegünstigten“ (S. 5) wird der Beginn des ersten Satzes geändert in „In der Höhe von zwei Dritteln der planungsbedingten Bodenwertsteigerung sollen als Leistungen des Vertragspartners insbesondere vereinbart werden: […]“.
  8. Das Ziel der klimagerechten Bodennutzung und Stadtentwicklung (s. Baulandbeschluss S. 1f., 7 und 11) wird verbindlich formuliert. Das beinhaltet die Beschlusslage des Beschlusses „Klimaallianz“ vom 12.12.2019 (§ 5019). Der Baulandbeschluss wird um die folgenden Punkte ergänzt:
    a. Bei neuen Baugebieten bzw. Bauvorhaben wird eine Gesamtbilanz aufgestellt, inklusive grauer Energie und Erschließung.
    b. Bei allen Planungen ist auf minimalen Flächenverbrauch zu achten.
    c. Für Maßnahmen der Stadtentwicklung gilt ein strikter Klimavorbehalt.
    d. Frankfurt beschließt eine Solardachpflicht für Neubauten.
    e. Das Verwenden nicht nachhaltiger Baustoffe wird nur in Ausnahmefällen genehmigt.
  9. Bereits im Verfahren befindliche Bebauungspläne und städtebauliche Verträge werden entsprechend dem Baulandbeschluss geändert.
  10. Städtebauliche Verträge der Stadt Frankfurt sind den Stadtverordneten zugänglich zu machen.
  11. Der Magistrat berichtet der Stadtverordnetenversammlung jährlich über den Stand und Fortschritt der Verfahren der Bauleitplanung sowie der Verfahren zum Planwertausgleich.

Begründung:

Mit den Änderungen erkennen die Stadtverordneten den dringenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum – und insbesondere geförderter Wohnungen – in Frankfurt an und wirken diesem entgegen.

Da 68 Prozent der Mieter*innen dieser Stadt dem Einkommen nach Anrecht auf eine geförderte Wohnung haben, wird der Anteil an neu gebauten Wohnungen entsprechend erhöht. Die in der Magistratsvorlage M 220/2019 formulierte 30 Prozent-Quote für geförderten Wohnraum entspricht der bestehenden Beschlusslage von 2014. Mit der Erhöhung der Quote auf 68 Prozent trägt die Stadtverordnetenversammlung der ständigen Verschärfung der Situation auf dem Wohnungsmarkt Rechnung. Die öffentlichen Wohnungsgesellschaften, an denen die Stadt Anteile hält, verpflichtet der Magistrat dazu, sich nicht an dem Bau von Eigentumswohnungen zu beteiligen. Der Bau von Eigentumswohnungen wird nicht als öffentliche Aufgabe angesehen.

Öffentliche Grundstücke dürfen nicht weiterverkauft werden und die Preisspirale der Immobilienwirtschaft antreiben. Für die Grundstücke stadtnaher Stiftungen, stadteigener Gesellschaften und von Eigenbetrieben gilt dasselbe. Die Stadt Frankfurt beteiligt sich nicht an dem Immobilienmarkt, der zu immer krasseren Preisanstiegen bei Mieten und Wohnkosten führt.

Das Baugebot wird in den Baulandbeschluss aufgenommen. Die Stadt hat damit die Möglichkeit, gegen Bauunternehmen vorzugehen, die ihre baureifen Grundstücke aus Gründen der Spekulation brach liegen lassen. Auf diesen Grundstücken kann bezahlbarer Wohnraum geschaffen werden.

Der Ausgleich für leistungslose Planwertgewinne muss möglichst flächendeckend sichergestellt werden, um eine Beteiligung der Planungsbegünstigten an den Infrastrukturkosten zu erreichen. Die Stadt Frankfurt nutzt alle vom Gesetzgeber vorgesehenen Spielräume hierzu im Sinne der Allgemeinheit aus.

Mehrfach ist im Magistratsvortrag die Rede von „klimagerechter“ Bodennutzung bzw. Stadtentwicklung. Inwiefern der Vortrag dieses Ziel erfüllt, wird nicht weiter ausgeführt. Damit fällt die Koalition hinter ihre als „Klimaallianz“ am 12.12.2019 per § 5019 beschlossenen Maßnahmen zurück. Der Entschluss muss entsprechend ergänzt werden: Bei neuen Baugebieten bzw. Bauvorhaben wird eine ökologische Gesamtbilanz aufgestellt, inklusive grauer Energie und Erschließung. Die Flächenversiegelung durch Neubebauung ist minimal zu halten und zusätzliche Neuversiegelung ortsnah auszugleichen.

Zudem werden eine Solardachpflicht für Neubauten und ein Klimavorbehalt für die Neubebauung eingeführt. Damit wird zum einen die Energieversorgung der Stadt ökologischer und zum anderen werden aufwendige energetische Sanierungsmaßnahmen in wenigen Jahren verhindert, indem gleich möglichst wenig energieaufwendig gebaut wird. Das Bauen mit Holz oder anderen nachhaltigen, wiederverwendbaren oder recycelten Baustoffen kann mehr als die Hälfte an Treibhausgasen gegenüber dem heute üblichen Bauen mit Beton einsparen.

Aufgrund von (zeit-)aufwendiger Bauleitplanung finden sich die Auswirkungen derartiger Beschlüsse meist erst nach Jahren in den Fertigstellungszahlen wieder. Dem soll mit der sofortigen Anpassung der im Verfahren befindlichen Vorgänge vorgegriffen werden. Mit dieser Dringlichkeit wird dem gravierenden Mangel an bezahlbarem Wohnraum Rechnung getragen. Regelmäßige Berichte und transparentes Vorgehen der Stadtregierung gegenüber der Stadtverordneten werden zum Standard.

DIE LINKE. im Römer

Dominike Pauli und Martin Kliehm

Fraktionsvorsitzende

Antragsteller*innen

  • Stadtv. Ayse Dalhoff
  • Stadtv. Dominike Pauli
  • Stadtv. Eyup Yilmaz
  • Stadtv. Martin Kliehm
  • Stadtv. Merve Ayyildiz
  • Stadtv. Michael Müller
  • Stadtv. Monika Christann
  • Stadtv. Pearl Hahn
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