Antrag an den Magistrat
Der Magistrat wird gebeten, die zuständigen Planungsbehörden zu beauftragen, bei neuen Bauvorhaben wie dem Bildungscampus Rödelheim im Nahbereich vorhandene Rechenzentren als Wärmequelle für eine Fernwärmeversorgung einzubeziehen. Desweiteren bittet der Ortsbeirat um zeitnahe Information/Präsentation der Machbarkeitsstudie bzw. der Planung für die Nutzung der Abwärme der Rechenzentren für den geplanten Bildungscampus Rödelheim.
Begründung:
Dieser Antrag soll als „friendly reminder“ dienen, dieses Thema bei der Entwicklung des Berufsschulcampus Rödelheim anzugehen. Dieser Standort eignet sich durch die Nähe zu gleich mehreren Rechenzentren in der Eschborner Landstraße für eine exemplarische Implementierung dieser Form von Wärmeversorgung.
Die Abwärme von Rechenzentren ist enorm und beeinflusst das Mikroklima in der Umgebung negativ. Hier verweist der Ortsbeirat auf die Aussagen in der Vorlage M 44:
„Dezentral angesiedelte, kleinere Rechenzentren können besser für eine lokale Abwärmenutzung genutzt werden. Hier bietet sich besonders auch die Kombination mit Neubaugebieten an, bei denen technische Probleme bei der Wärmenutzung (Flächenheizsysteme für niedrige Vorlauftemperaturen), schon im Planungsstadium berücksichtigt werden können.“
Die o.g. Stellungnahme verwies einschränkend auf bestehende Hindernisse („diverse Faktoren“) und mangelnde Effizienz. Seitdem hat sich die gesetzliche Grundlage geändert: Seit 2023 gilt das EnEfG (EnergieEffizienzGesetz)Abwärmegesetz*, worin eine Verpflichtung von Rechenzentren enthalten ist, Abwärme nutzbar zu machen für Gebäude in der Umgebung.
Bei der Besprechung im Stadtplanungsamt 2025 wurde von Seiten des Ortsbeirats auf den beginnenden Planungsprozess hingewiesen. Kann die Abwärme von Rechenzentren effizient genutzt werden, hat das viele positive Effekte. Deshalb verweist der Ortsbeirat auf die grundsätzlich positive Reaktion des Magistrats in der o.g. ST 1876/22, in der einleitend der Vorschlag des Ortsbeirats begrüßt wird und von Gesprächen mit einem der Rechenzentrumsbetreiber gesprochen wird. Der Ortsbeirat begrüßt es, wenn der aktuelle Sachstand zur Kenntnis gebracht wird.
Antragstellende:
Inge Pauls, Angela Kalisch, Torben Zick
*EnEfG Abwärmegesetz 2023: Das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) von 2023 setzt die europäische Energieeffizienz-Richtlinie national um und verpflichtet Unternehmen, Abwärme zu nutzen und Energieeinsparziele zu erreichen.
