Richtlinie zur Öffentlichkeitsbeteiligung hat noch Schönheitsfehler

Rede während der 40. Plenarsitzung am 8. Mai 2025

 

Frau Vorsteherin,

werte Damen und Herren!

Wir sprechen heute zu unserem Zusatzantrag zur M 62. Die Linke begrüßt sehr, dass eine Beteiligung der allgemeinen Öffentlichkeit gefördert werden soll. Alles, was einer starken Demokratie dient, unterstützen wir. Zu einer starken Demokratie gehört auch, dass eine Regierung nicht im luftleeren Raum agiert, sondern die Bevölkerung anhört, welche Ideen zu einem zufriedeneren und solidarischen Miteinander in der Stadtgesellschaft beitragen können. Deswegen sind die beiden Anträge von CDU und BFF-BIG auch fehl am Platz, weil es ihnen um die Stellungnahmen der Wirtschaftsunternehmen geht. Das geht aber am Ziel der M 62 völlig vorbei, denn die Wirtschaft hat bereits eine gut organisierte und finanzstarke Lobby. Tatsächlich geht es aber um die Meinung derjenigen in der Bevölkerung, die nur wenig Möglichkeit haben, Einfluss zu nehmen. Wer mitgestalten kann, ist zufriedener. Ich möchte daran erinnern, dass wir sehr gegen eine der letzten Untaten der hessischen CDU/SPD-Landesregierung im März dieses Jahres gewettert haben, die Bürgerbegehren gerade dann einzuschränken, wenn es um größere infrastrukturelle Maßnahmen geht. Da wurde Demokratie tatsächlich abgebaut.

Im Großen und Ganzen ist die vorgelegte Richtlinie in Ordnung, sie hat aber noch Schönheitsfehler. Deswegen haben wir den Zusatzantrag NR 1227 gestellt. Abgesehen davon, dass ich an einigen Stellen durchaus Möglichkeiten für eine subjektive und willkürliche Handhabung entdeckt habe und mit der Umsetzung ein viel größerer Verwaltungsaufwand auf die Ämter und Dezernate zukommt – man könnte es auch Bürokratieaufbau nennen -, ist die Stellenbemessung mit zwei zusätzlichen Vollzeitstellen viel zu knapp und unrealistisch. Außerdem fehlen wesentliche Dinge. Die nach wie vor gültige UN-Nachhaltigkeitskonvention „Lokale Agenda 21“ enthält die Vorschrift – und das ist ein Muss -, dass bei den Maßnahmen auf kommunaler Ebene die sogenannten Major Groups, nämlich Frauen und Jugendliche, besonders zu hören sind. Ich weiß das, weil ich einige Jahre bis 2001 für die Stadt den Arbeitskreis Lokale Infrastruktur der Lokalen Agenda moderiert habe. Die Digitalisierungsdezernentin ist wohl noch zu jung, um das auf dem Schirm zu haben. Deswegen habe ich die Vorschrift vor circa zwei Jahren bei der Stabsstelle zu Protokoll gegeben.

Die Erwähnung von Kindern und Jugendlichen kommt in der Richtlinie nur eingeschränkt vor, und das Jugendparlament gibt es auch noch nicht, auch Frauen erscheinen an keiner Stelle, obwohl beide Gruppen besonders zu hören sind. Das muss noch in die Richtlinie aufgenommen werden und die Homepage muss an prominenter Stelle besonders Frauen und Jugendliche zur Beteiligung auffordern. Auch die aktuelle UN-Konvention, die Agenda 2030, verpflichtet mit dem Nachhaltigkeitsziel Nummer 5 Bund, Land und Kommunen, eine mindestens paritätische Besetzung bei den Gremien sicherzustellen. Das fehlt im geplanten Beirat, obwohl wir durch die Konvention dazu aus gutem Grund verpflichtet sind. Ich hatte dies vor Jahren auch in einem Gespräch mit der Stabsstelle vorgebracht, es wurde aber nicht beachtet. Zu einer guten Beteiligung gehören auch die nötigen Informationen und deswegen sollte auch die Homepage der Stadt auf die Möglichkeit der Informationseinholung durch die Informationsfreiheitssatzung der Stadt hinweisen. Das ist nämlich auch nicht vorgesehen. Ich bitte deswegen die Stadtverordneten um ein positives Votum unseres Zusatzantrags NR 1227.

Vielen Dank!

 

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