Anfrage an den Magistrat
Der Magistrat wird um eine Erläuterung gebeten, warum eine Markierung von zwei Fahrspuren, davon eine als Linksabbieger-Spur, auf der Radilostraße trotz Überbreite nicht realisiert werden kann.
Außerdem regt der Ortsbeirat an, das Halteverbotsschild im Bereich Radilostraße 2-6 mit dem Hinweis „Be- und Entladen erlaubt“ (VZ 286) zu ergänzen.
Begründung:
Im Protokoll des Ortstermins Radilostraße vom 13.11.2024 wird auf die OF 309/7 auf die Anregung negativ eingegangen:
„Trotz ihrer Überbreite lässt die Straße eine separate Markierung der beiden Fahrspuren nicht zu.“
Eine Begründung, warum dies so ist, wurde weder beim Ortstermin, der unter äußerst widrigen Umständen stattfand, noch im Protokoll ersichtlich.
Das Ärgernis ist geblieben: eine fortwährende illegal zugeparkte Abbiegerspur, Verkehrsbehinderung auch für die Busse. Mit einer Fahrbahnmarkierung „Pfeile auf der Fahrbahn“ ist die Erwartung verbunden, dass eine derart markierte Fahrbahn nicht mehr zum Parken missbraucht wird.
Ebenso werden in diesem Bereich die Park- und Halteverbote ignoriert. Die Funktion einer Haltebucht zum Be- und Entladen ist nicht gewährleistet.
Antragstellende:
Inge Pauls, Angela Kalisch, Torben Zick