Richtlinien zum gef̦rderten Wohnen РWeiterer Ankauf von Belegungsrechten?

Gemeinsamer Antrag Fraktionen Grüne/Bündnis 90 und  DIE LINKE. im Ortsbeirat 2 zu St 2018/2019 (V1316/2019)

Der Ortsbeirat möge beschließen:

der Magistrat wird beauftragt, zu prüfen und zu berichten:

  1. Wie ist der Stand der bundesweit geführten „intensive(n) Debatte“ über die Gestaltung von Mietverträgen nach Ablauf der Bindungsfristen im geförderten Wohnraum und welche Gesetzesinitiativen wurden nach Kenntnis des Magistrats bisher veranlasst?
  2. In welchem Umfang konnte die Neufassung der Richtlinien zum Erwerb von Belegrechten (M 125/126/2019) bisher zur Steigerung des Erwerbs von Belegungsrechten im privaten Wohnungsbestand genutzt werden?
  3. Welche Belegungsrechte konnten in den letzten Jahren im zuvor geförderten Wohnungsbestand im Ortsbezirk 2 erworben werden?
  4. Wie ist der Stand der Verhandlungen mit den aktuellen Eigentümern der Wohnanlage Adalbertstraße/Leipziger Straße (Ablauf der Bindungsfrist Ende 2021)?

Begründung:

In der Stellungnahme des Magistrats St 2018/2019 zum Abschluss von Staffelmietverträgen in den seit diesem Jahr aus der Bindung gefallenen Wohnungsbeständen in der Grempstraße wird auf die fehlenden Eingriffsmöglichkeiten bei der Gestaltung von Mietverträgen im zuvor geförderten Wohnungsbestand hingewiesen. Zugleich wird  auf eine angeblich „intensive Debatte über die angerissenen wohnungspolitischen Fragestellungen“ Bezug genommen. Ãœber die Ergebnisse dieser Debatte würde der Ortsbeirat gern Näheres erfahren.

Da entgegen der Vereinbarung, im Rahmen von Neubauvorhaben für einen 30 prozentigen Anteil geförderter Wohnungen zu sorgen, auch nach Angaben des Planungsdezernenten der Anteil an allen Formen „geförderter Mietwohnungen“ im Jahr 2019 noch unter 10% lag (259 geförderte Wohnungen bei einer Gesamtzahl von 3583 Neubauwohnungen), konzentriert sich der Magistrat zur Schaffung des dringend benötigten bezahlbaren Wohnraums auf den Erwerb von Belegungsrechten in Liegenschaften, die nach Rückzahlung der Wohnungsbaudarlehen nicht mehr der Bindung unterliegen. Im Hinblick auf die öffentlichen Wohnungsbaugesellschaften – hier vor allem die städtische ABG – sind dabei durchaus Erfolge zu verzeichnen. Im Jahr 2017 waren 247 der insges. 292 neu gebundenen Wohnungen in ABG-Besitz. Dagegen ist die Aktion „Schlauvermieter“, die Privateigentümer/innen zu Vereinbarungen bzgl. Belegrechten für die von ihnen vermieteten Wohnungen animieren soll, nur als Fehlschlag zu bezeichnen. 2018 wurden nach Tätigkeitsbericht des AfWs lediglich in sieben Fällen Belegungsrechte erworben. Auch bei finanzieller Förderung der Privateigentümer kann das AfW deren Renditeerwartungen angesichts der Situation auf dem Frankfurter Wohnungsmarkt offensichtlich nicht befriedigen. Die leicht modifizierten „weiteren Richtlinien“ (s. M 125/2019 und M 126/2019), die vor allem Vereinbarungen bzgl. kleinerer Mietwohnungen fördern sollen, werden daran nichts Entscheidendes verändern können.  Es ist daher mehr als fraglich, ob die Aktion „Schlauvermieter“ den erforderlichen finanziellen Aufwand rechtfertigen kann.

Da nach Angaben des AfW bis zum Jahr 2023 zusätzlich mindestens 4400 geförderte Wohnungen – vor allem bedingt durch die vorzeitige Rückzahlung von Darlehen, was die ohnehin geringe Bindungsfrist noch verkürzt – aus der Belegungsbindung fallen werden, können die Ergebnisse der derzeitigen Wohnungsbaupolitik nicht überzeugen.

Als Standort (überwiegend früher) geförderten Wohnraums ist auch Bockenheim von dieser Entwicklung massiv betroffen. Hier laufen Ende 2021 u.a. Belegungsbindungen für die mehrfach verkaufte Wohnanlage Adalbert-/Leipzigerstraße aus.

Antragsteller:                                  Fraktionsvorsitzende:

Margret Heym-Schmitt               Thomas Gutmann
Daniel Brenner                             Hans-Jürgen Hammelmann

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