Algerien, Marokko und Tunesien: keine „sicheren Drittstaaten“

Am Freitag wird im Bundesrat über das „Gesetz zur Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten“ entschieden.

In dem Entwurf wird deutlich, dass es in erster Linie um die beschleunigte Rückführung Asylsuchender geht.

„Wir haben als Politiker*innen primär eine Verantwortung gegenüber allen Geflüchteten zu tragen, statt mit solch einem Gesetz Menschen dahin zurückzuschicken, wo ihnen Unterdrückung und Verfolgung droht. Menschenrechte müssen, auch im Bundesrat, über den innenpolitischen Interessen der Regierung stehen“, kommentierte Desiree Merve Ayyildiz, migrationspolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE. im Römer, den Gesetzentwurf.

„Trotz Kenntnis über die Menschenrechtsverletzungen in Algerien, Marokko und Tunesien sollen diese den Titel eines sicheren Drittstaates verliehen bekommen. Das ist unverantwortlich und rein innenpolitisches Kalkül. Das Grundrecht auf Asyl darf nicht weiter ausgehöhlt werden.“

Dieser Beitrag wurde unter Presse abgelegt und mit , , , , , , , , , verschlagwortet. Setze ein Lesezeichen auf den Permalink.
Nach oben