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Verpflichtende Qualifizierung für Aufsichtsrät*innen

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Stadtverordnete sowie Magistratsmitglieder, die Aufsichtsratsposten in städtischen Gesellschaften (Eigengesellschaften/Mehrheitsbeteiligungen) antreten, sind verpflichtet, fachliche Schulungen zu Rechten und Pflichten sowie zum unternehmensspezifischen Themenbereich zu absolvieren. Begründung: Immer wieder zeigt sich, dass Aufsichtsratsmitglieder, welche von den Regierungskoalitionen eingesetzt … Weiterlesen