Vergangenen Samstag war Daniela Mehler-Würzbach, Stadtverordnete der Linksfraktion, mit Aktiven der Linken an den Wohnblöcken in der Langweidenstraße in Hausen vor Ort, um Mieter*innen dabei zu unterstützen, Widersprüche gegen falsch abgerechnete Heizkosten einzulegen.
Daniela Mehler-Würzbach erklärt: „Seit Monaten ist Die Linke hier in der Nachbarschaft im Gespräch mit den Mieter*innen. Durch den Heizkostencheck der Linken ist ans Licht gekommen, dass hier Heizkosten falsch abgerechnet werden: Die vorgeschriebenen Wärmemengenzähler fehlen. Viele Betroffene haben bereits Widerspruch eingelegt – mit Erfolg: Die Mainova erstattet Mieter*innen einen Teil ihrer Heizkosten zurück, bis zu 200 Euro pro Wohnung und Abrechnung. Zahlreiche weitere Betroffene haben Widersprüche ausgefüllt. Die Mieter*innen haben einen Anspruch auf Rückerstattung – zusammen haben sie Tausende Euros zu viel für ihre Heizkosten gezahlt.“
Mehler-Würzbach fordert: „Vermieter der betroffenen Häuser sind die Nassauische Heimstätte (NH) und die ABG. Beide öffentliche Wohnungsbaugesellschaften und natürlich auch die Mainova als Dienstleister wissen, in welchen Häusern Wärmemengenzähler fehlen. Spätestens jetzt, nachdem schon einige Mieter*innen Widerspruch eingelegt und erste Rückerstattungen stattgefunden haben, ist das bekannt. Wir fordern daher die Mainova auf, allen Mieter*innen in den betroffenen Häusern pauschal 15 Prozent der falsch abgerechneten Heizkosten zurückzuerstatten. Die Stadt als Anteilseignerin muss die ABG und NH darauf verpflichten, bei fehlenden Wärmemengenmeldern unaufgefordert zurückerstatten zu lassen.“
Hintergrund: Warum dürfen Mieter*innen kürzen?
Seit 2013 müssen Vermieter in zentral beheizten Häusern Wärmemengenzähler oder vergleichbare Messgeräte einbauen. Die Pflicht wurde mit der neuen Heizkostenverordnung noch verschärft. Nur mit funktionierenden Wärmemengenzählern kann der tatsächliche Verbrauch einer Wohnung korrekt gemessen und eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen. Ohne diese Geräte zahlen viele Mieter*innen zu viel, weil Vermieter pauschale oder fehlerhafte Werte ansetzen. Wärmemengenzähler machen Heizkosten transparent. Und Transparenz schützt vor Abzocke. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wird stattdessen mit einer Berechnungsformel gearbeitet, ist die Abrechnung rechtswidrig. Betroffene Mieter*innen dürfen in diesem Fall 15 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten kürzen.
