Der kostenlose Heizkosten-Check der Linken hat erneut einen Erfolg erzielt: In der Langweidenstraße in Hausen hat Die Linke fehlerhafte Heizkostenabrechnungen der Mainova aufgedeckt. Die meisten Wohnungen in der Siedlung gehören der landeseigenen Nassauischen Heimstätte (NH). Betroffen sind etwa 250 Haushalte, die deshalb Anspruch auf eine Kürzung von 15 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten haben. Für die Mieter*innen könnte sich ein Rückerstattungsanspruch von insgesamt über 60.000 Euro ergeben. Erste Betroffene in der Landweidenstraße haben inzwischen Widerspruch eingelegt – mit Erfolg: Eine Mieterin hat bereits über 400 Euro zurückerhalten.
Dazu erklärt Daniela Mehler-Würzbach, Stadtverordnete der Fraktion Die Linke im Römer:
„Kommunale oder landeseigene Wohnungsunternehmen oder Energielieferanten stehen in der Pflicht, korrekt und transparent abzurechnen. Wenn vorgeschriebene Wärmemengenzähler fehlen, dürfen Mieter*innen nicht die Zeche zahlen. Für viele Haushalte sind die hohen Heizkosten längst zur zweiten Miete geworden. Mit unserem Heizkostencheck unterstützen wir Betroffene dabei, ihr Recht durchzusetzen und zu viel gezahltes Geld zurückzubekommen. Auch hier gilt: Wir lassen niemanden im Regen stehen. Hohe Mieten und steigende Nebenkosten belasten viele Menschen – wir machen Druck für bezahlbares Wohnen und gegen Abzocke bei den Heizkosten. Wir rufen deshalb alle Mieter*innen dazu auf, ihre Heizkostenabrechnungen prüfen zu lassen und gegebenenfalls Widerspruch einzulegen. Melden Sie sich bei uns – wir unterstützen Sie dabei.“
Insgesamt könnten allein in der Langweidenstraße etwa 250 Haushalte betroffen sein, stadtweit wahrscheinlich mehrere tausend. Aktuell werden weitere Abrechnungen geprüft. Der Fall wurde bei Haustürgesprächen in der NH-Siedlung aufgedeckt. Seit Herbst 2024 bietet Die Linke die Möglichkeit zur kostenlosen Prüfung von Heizkostenabrechnungen an.
Die Linksfraktion lädt zu einem Pressetermin mit Bildberichterstattung am 7. März um 11 Uhr in die Langweidenstraße 50 ein. Mit einem zentralen Stand ist Die Linke mit einer Infoversammlung in der Siedlung vor Ort, informiert betroffene Haushalte in Haustürgesprächen und unterstützt die Nachbar*innen beim Einlegen von Widersprüchen.
Hintergrund: Warum dürfen Mieter*innen kürzen?
Die Heizkostenverordnung schreibt für zentrale Heizungsanlagen den Einbau von Wärmemengenzählern vor. Nur so kann eine verbrauchsabhängige Abrechnung erfolgen. Der Bundesgerichtshof hat entschieden: Wird stattdessen mit einer Berechnungsformel gearbeitet, ist die Abrechnung rechtswidrig. Betroffene Mieter*innen dürfen in diesem Fall 15 Prozent der Heiz- und Warmwasserkosten kürzen.
