Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt, Einfluss auf den Aufsichtsrat der ABG Holding zu nehmen mit dem Ziel, eine Ausweitung des Mietenstopps zu erreichen, der für alle knapp 54.000 Wohnungen der ABG Holding und nicht nur für die freifinanzierten gelten soll, besonders also auch für geförderte Wohnungen.
Begründung:
Seit 2016 gibt es bei der städtischen Wohnungsgesellschaft ABG Holding (ABG) den Mietenstopp, der Mieterhöhungen auf fünf Prozent innerhalb von fünf Jahren begrenzt. Dieser wurde im September 2025 bis 2030 verlängert. Die Regelung sieht vor, dass die Mieten in ABG-Wohnungen bis 2030 um durchschnittlich ein Prozent pro Jahr erhöht werden dürfen.
Seit Einführung des Mietenstopps wurde öffentlich kommuniziert, dass der Mietenstopp für alle ABG-Wohnungen gelte. Im Sommer 2023 erhielten Mieter*innen der ABG, die in Wohnungen des Förderwegs 1 und 2 wohnen, jedoch Mieterhöhungen von bis zu 10 Prozent. Der Geschäftsführer der ABG Frank Junker begründete die Mieterhöhungen damit, dass das Land Hessen umlagefähige Kostenpauschalen im geförderten Wohnungsbau angehoben hat. Die Weitergabe dieser Erhöhungen an die Mieter*innen ist angesichts eines Konzernjahresüberschusses von zuletzt 95,8 Millionen Euro im Jahr 2024 keine wirtschaftliche Notwendigkeit, sondern eine politische Entscheidung, die sich negativ auf Mieter*innen mit geringem Einkommen auswirkt.
Diese Mietsteigerung hat viele Haushalte mit kleinem Einkommen, die in Sozialwohnungen leben, in Zusammenhang mit Inflation und Energiekrise vor enorme finanzielle Probleme gestellt. Knapp 18.000 Haushalte profitieren bis heute nicht von der Mietpreisbegrenzung, obwohl sie aufgrund ihres niedrigen Einkommens und des großen Wohnraummangels in Frankfurt stark von dauerhaft niedrigen Mieten abhängig sind (F2991/2025). Die Verlängerung des Mietenstopps ist für diese Haushalte wirkungslos.
Die Stadt Frankfurt trägt eine Verantwortung gegenüber den Menschen in der Stadt und muss ein ausreichendes Angebot an Wohnungen zu bezahlbaren Preisen bereitstellen, um alle Mieter*innen angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Sie muss dabei besonders Menschen mit wenig finanziellem Spielraum schützen. Der Mietenstopp, von dem ursprünglich alle ABG-Mieter*innen profitierten, muss wieder zur alten Regelung zurückkehren. Daher ist es essentiell, dass der Mietenstopp auch für den geförderten Wohnungsbau ausgeweitet wird und künftig wieder auch für Wohnungen des 1. und 2. Förderwegs gilt.
Die Linke im Römer
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende
Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
