Antrag der Fraktion Die Linke im Römer zu M 177/2025
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Dem Magistratsvortrag M 177 vom 14.11.2025 „Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung von pädagogischem Personal im Förderbereich des Stadtschulamtes (Amt 40) sowie bei Kita Frankfurt (Betrieb 48)…“ wird mit folgenden Maßgaben zugestimmt:
- Die Zulage bzw. der Zuschuss wird über den im M-Vortrag genannten Beschäftigtenkreis hinaus an alle weiteren städtischen Beschäftigten (ausgenommen Beamt*innen) als Ballungsraumzulage ausgezahlt.
- Die Zulage beträgt 300 Euro (brutto) als Festbetrag unabhängig von der Regelarbeitszeit für alle Beschäftigten.
- Die Zulage bzw. der Zuschuss wird zeitlich nicht befristet und wie im M177/2025 vorgesehen, orientiert an den prozentualen Tarifsteigerungen der Beschäftigtengruppen ab 2027, dynamisiert.
- Die Wirkungsevaluation der Zulage bzw. des Zuschusses findet in einem 5-Jahres-Rhythmus statt. Über die Entwicklung der Personalgewinnung wird der Stadtverordnetenversammlung jährlich berichtet.
Begründung:
Alle Beschäftigten der Stadt Frankfurt am Main leisten eine äußerst engagierte Arbeit für unser Gemeinwohl. Das verdient Anerkennung und Wertschätzung, ausgedrückt vorrangig in gerechter Entlohnung ihrer Arbeitsleistung.
Das Lohnniveau im Öffentlichen Dienst in Frankfurt aber ist nicht mehr gerecht. Die Lebenshaltungskosten in Frankfurt sind vergleichsweise hoch. Neben Miet-, Energie- und Lebensmittelpreisen steigen zugleich auch die Arbeitsanforderungen. Die Stadt wächst und damit auch die Aufgaben der Daseinsfürsorge. Es herrscht Personalmangel und ein Stellenbesetzungsgrad von nur etwa 85 Prozent in den letzten Jahren. Dies alles liegt schwer auf den Schultern der Beschäftigten. Außerdem werden aus Altersgründen in naher Zukunft viele Stellen neu besetzt werden müssen, so dass die Stadt viel neues Personal anwerben muss.
In dieser Situation eine Zulage bzw. einen Zuschuss als Arbeitsmarktzulage nur Teilen des pädagogischen Personals zu gewähren ist sozial ungerecht und spaltet die Gesamtbelegschaft der Stadt Frankfurt. Wenngleich im erzieherischen Betreuungsbereich eine Zulage bzw. ein Zuschuss potenziell auch eine Entlastung für Familien darstellen könnte, insofern es gelingt, dadurch weniger Betreuungsausfälle zu erzielen. Aus diesen Gründen ist die Zulage in Form einer Ballungsraumzulage über den in der M177 vorgesehenen Beschäftigtenkreis an alle städtischen Beschäftigten auszuzahlen.
Die Zulage- bzw. Zuschussgewährung muss überdies als Festbetrag von 300 Euro (brutto) unabhängig von der Regelarbeitszeit der Beschäftigten ausgezahlt werden, damit wiederrum das Personal in städtischen oder stadtnahen Einrichtungen nicht in Gruppen gespalten werden, wo die einen mehr und die anderen weniger erhalten und davon auszugehen wäre, dass vor allem Frauen benachteiligt würden.
Eine zeitliche Befristung und Evaluation macht nur vor dem Hintergrund einer Arbeitsmarktzulage Sinn. Eine Ballungsraumzulage muss unbefristet gewährt werden, denn es ist statistisch nicht davon auszugehen, dass sich die Lebenshaltungskosten im Ballungsraum Frankfurt in Zukunft verringern werden. Für die Wirkungsanalyse der Zulage bzw. des Zuschusses hinsichtlich der Personalgewinnung, aber auch in Bezug auf Arbeitsmarkteffekte im direkten Umland, ist eine fortlaufende Evaluierung angebracht.
Dominike Pauli und Michael Müller
Fraktionsvorsitzende
Antragstellende:
Stv. Ayse Dalhoff
Stv. Dominike Pauli
Stv. Daniela Mehler-Würzbach
Stv. Michael Müller
Stv. Monika Christann
